Presseartikel mit Niveau – Einfach gut!

TÜV SÜD gibt Tipps für den Kauf von Kinderwagen

Werdende Eltern wollen nur das Beste für ihren Nachwuchs. Das gilt auch für den Kinderwagen beziehungsweise Buggy. Möglichst schick soll er aussehen und viele Funktionen haben. Es gibt ihn inzwischen in so vielen Farben und unterschiedlichen Modellen, dass die Wahl schnell zur Qual wird. Bei all diesen Überlegungen sollten Eltern aber vor allem an die Sicherheit des Kindes denken. TÜV SÜD-Experte Robert Ziegler gibt Tipps, worauf zu achten ist.

Kinderwagen gibt es im Babyfachgeschäft, aber auch immer wieder in Kaufhäusern und bei Discountern. Doch wie erkennen Mütter und Väter einen guten Kinderwagen? Wichtig ist, dass sie sich nicht nur vom Aussehen leiten lassen. Zunächst ist eine gute Beratung in einem Babyfachgeschäft sinnvoll. Auch die vorbereitende Recherche im Internet auf entsprechenden Testseiten kann helfen, sich einen Überblick zu verschaffen. Außerdem muss die Familie überlegen, welche Aspekte ihr besonders wichtig sind. Ob es ein Kinderwagen, Buggy oder Sportwagen sein soll, ist ebenso entscheidend, wie die Frage nach Qualität, Sicherheit und Zuverlässigkeit des Modells.

Sinnvoll zur Orientierung: TÜV SÜD-Oktagon oder GS-Prüfsiegel

Voraussetzung für den Kauf sollte sein, dass der Kinderwagen mit dem TÜV SÜD-Oktagon oder dem GS-Siegel ausgestattet ist. Diese Prüfsiegel bestätigen eine hohe Sicherheit bzw. die Stabilität des Modells und dass die normativen Anforderungen der europäischen Kinderwagennorm eingehalten werden. „Die DIN EN 1888 regelt die Anforderungen für Feststellbremsen, die Verwendung bestimmter Chemikalien, den Verriegelungsmechanismus und die Kennzeichnung des Gefährts mit Warnhinweisen“, erläutert Ziegler. Außerdem wird auch die Haltbarkeit und Langlebigkeit des Wagens getestet.

Sicherheit und Stabilität

Für die Stabilität ist eine möglichst breite Spurweite wichtig. Allerdings ist zu beachten, dass der Kinderwagen dann eventuell nicht mehr durch Engstellen etwa im Supermarkt passt. Daher gilt die Devise: So breit wie nötig, so schmal wie möglich. Auch die Feststellbremse muss leicht zu bedienen und immer zugänglich sein. Dies sollten Eltern vor allem beachten, wenn sie zusätzlich ein Rollbrett an der Schiebeseite anbringen, um Geschwisterkinder zu transportieren. Für die Zusatzausrüstung des Wagens mit einem aufsteckbaren Zweitsitz für Geschwisterkinder sollte der Wagen speziell ausgerüstet und TÜV SÜD oder GS geprüft sein, um die Stabilität zu gewährleisten. Am Schiebegriff angebrachte Netze sind nur für den Transport leichter Dinge vorgesehen, ebenso wie der unterhalb des Wagens angebrachte Korb. Ziegler warnt: „Bei Überladung droht ein Kippen des Wagens.“ Das TÜV SÜD- bzw. GS-Siegel regelt auch, dass alle beweglichen Teile in Reichweite des Babys so gestaltet sind, dass sich das Baby nicht einklemmen kann. Alle Gelenke müssen gegen ungewolltes Zusammenklappen gesichert sein. Auch die sogenannten Schwenkschieber, bei denen durch Umlegen des Schiebegriffs die Blickrichtung für das Baby geändert werden kann, müssen durch einen zusätzlichen Sicherheits-riegel geschützt sein. Ein verstellbarer Sicherheitsgurt sowie abgerundete Kanten minimieren die Verletzungsgefahr. Reflektoren am Stoff erhöhen die Sichtbarkeit bei Dunkelheit und trübem Wetter.

Für jedes Alter die richtige Wahl

Neugeborene Babys benötigen eine stabile, horizontale Unterlage. Kombikinderwagen sind dafür die richtige Wahl, da sie über eine feste Schale verfügen, die das Baby ca. sechs Monate lang beherbergen kann. Die Schale ist herausnehmbar und das Kombimodell lässt sich später zum Sportwagen umbauen, so dass der Wagen bis zu einem Gewicht des Kindes von 15 kg (entspricht ca. einem Alter von 3 Jahren) genutzt werden kann. TÜV SÜD-Experte Ziegler empfiehlt: „Buggys sind für Neugeborene nicht geeignet und erst dann sinnvoll, wenn das Kind selbstständig sicher sitzen kann. Käufer sollten zusätzlich darauf achten, dass Kinderwagen oder Buggy über eine hohe Rückenlehne verfügen, damit das Kleinkind ausreichend gestützt ist.“ Travelsysteme bilden eine Alternative zu den herkömmlichen Kinderwägen: Ein Grundgestell lässt sich mit verschiedenen Aufsätzen kombinieren, wie z. B. einem Auto-Kindersitz, einer Baby-Tragetasche oder einem Sportwagensitz. Alle Einzelteile sollten für den vorgesehenen Einsatzzweck sicherheitstechnisch geprüft und mit dem TÜV SÜD- oder GS-Siegel ausgezeichnet sein. Für größere Familien sind eventuell Zwillings- und Geschwisterwägen eine interessante Alternative.

Individuelle Vorlieben berücksichtigen

Natürlich soll der Komfort bei allen Sicherheitsdenken nicht auf der Strecke bleiben. Größere Kinder wollen es in ihrem Buggy, Sportwagen oder Jogger möglichst bequem haben. Für die Eltern ist wichtig, dass sich das Modell leicht schieben, verstellen und auseinander- bzw. zusammenbauen lässt. Auch über die eigenen Prioritäten sollten Eltern sich klarwerden: Wird der Wagen hauptsächlich in der Stadt und in öffentlichen Verkehrsmitteln benutzt? Dann ist ein kleiner Wagen mit wendigen Rädern, die sich auch feststellen lassen, der Richtige. Außerdem sollte er leicht sein und sich gut anheben lassen. Auch, wer den Kinderwagen oft im Auto transportiert, freut sich über ein leichtes und klein zusammenlegbares Modell. Ob das Kinderwagenmodell ins eigene Auto passt, sollte schon vor dem Kauf ausprobiert werden. Stehen dagegen viele Ausfahrten ins Gelände und den Wald an, sind große, luftgefüllte Reifen optimal, um Unebenheiten abzufedern. Die Farbwahl ist dem Geschmack der Käufer überlassen. Robert Ziegler hat aber einen Tipp parat: „Helle Farben haben den Vorteil, dass sie besser sichtbar sind und nicht ausbleichen.“ Wer einen Kinderwagen zum Joggen oder Inlineskaten nutzen möchte, muss darauf achten, dass das Modell auch dafür ausgelegt ist. Viele Modelle haben ein dynamisches Design, sind aber nicht für die sportliche Nutzung entwickelt. Diese tragen dann den Warnhinweis „nicht zum Joggen oder Skaten geeignet“. Dafür gibt es spezielle Sportkinderwägen, die ebenfalls ein Prüfzeichen vorweisen sollten.

Verhalten wichtig für Sicherheit

Auch wenn alle Sicherheitssiegel und Kauftipps berücksichtigt werden, sollten Mütter und Väter selbst immer darauf achten, ihre Kinder zu schützen. Ziegler weiß: „Unfälle passieren vor allem aus Unachtsamkeit: Wenn das Kind beispielsweise nicht angeschnallt wird und aus dem Wagen fällt. Oder wenn der Kinderwagen nicht mit der Bremse gesichert ist und davon rollt.“ Achten die Eltern dann noch vor der Benutzung darauf, dass alle Verriegelungen eingerastet sind und der Kinderwagen nicht mit Einkäufen überladen wird, steht der gelungenen Kinderwagenausfahrt nichts mehr im Wege.

Weitere Informationen gibt es unter www.tuev-sued.de/ps oder hier.

Über die TÜV SÜD AG

Im Jahr 1866 als Dampfkesselrevisionsverein gegründet, ist TÜV SÜD heute ein weltweit tätiges Unternehmen. Rund 24.000 Mitarbeiter sorgen an mehr als 800 Standorten in über 50 Ländern für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, technische Innovationen wie Industrie 4.0, autonomes Fahren oder Erneuerbare Energien sicher und zuverlässig zu machen. www.tuev-sued.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV SÜD AG
Westendstraße 199
80686 München
Telefon: +49 (89) 5791-0
Telefax: +49 (89) 5791-1551
http://www.tuvsud.com/de

Ansprechpartner:
Heidi Atzler
Unternehmenskommunikation ZERTIFIZIERUNG
Telefon: +49 (89) 5791-2935
Fax: +49 (89) 5791-2269
E-Mail: heidi.atzler@tuev-sued.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel