Presseartikel mit Niveau – Einfach gut!

TÜV SÜD bietet Konformitätsbewertungen für elektronische Produkte

Die delegierte Verordnung (EU) 2022/30 zur Ergänzung der Funkanlagenrichtlinie (RED) 2014/53/EU gilt verbindlich ab dem 1. August 2024 und eröffnet den Benannten Stellen ein neues Tätigkeitsfeld. Ab diesem Datum müssen viele elektronische Produkte eine Konformitätsbewertung bezüglich der in der RED festgelegten grundlegenden Anforderungen der Cybersicherheit durchlaufen, bevor sie in der EU in Verkehr gebracht werden dürfen. TÜV SÜD, eines der führenden Prüf- und Zertifizierungsunternehmen, unterstützt Hersteller von drahtlosen Geräten dabei, diesen Anforderungen gerecht zu werden.

Die delegierte Verordnung zur Ergänzung der Funkanlagen-Richtlinie im Hinblick auf die grundlegenden Anforderungen der Cybersicherheit und Privatsphäre trat mit Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die darin festgelegten Verpflichtungen gelten verbindlich ab dem 01. August 2024. Hersteller, Importeure und Händler, die Funkanlagen in der Europäischen Union (EU) in Verkehr bringen, müssen dafür sorgen, dass ihre Produkte den Anforderungen der Funkanlagen-Richtlinie 2014/53/EU entsprechen.

TÜV SÜD ist in der EU als Benannte Stelle zugelassen und autorisiert, Produkte hinsichtlich ihrer Konformität mit den Anforderungen der RED zu bewerten. In den Geltungsbereich der RED fallen elektrische oder elektronische Produkte, die zur Funkkommunikation oder -ortung bestimmungsgemäß Funkwellen ausstrahlen oder empfangen. Dazu zählen unter anderem Rundfunk- und terrestrische Fernsehempfänger.

„TÜV SÜD verfügt über akkreditierte Testlabore und hochqualifizierte Experten, die mit den regulatorischen Anforderungen bestens vertraut sind. So sind wir ideal aufgestellt, um Kunden auf der ganzen Welt zu unterstützen“, erklärt Florian Wolff von Schutter, Leiter Cybersicherheit von IoT-Produkten und Funktionale Sicherheit, TÜV SÜD Product Service. „Die EU ist nach China und den USA einer der bedeutendsten Märkte für elektronische Produkte.1 Darüber hinaus wird der europäische Markt laut Prognosen auch weiterhin jährlich um 1 bis 2 Prozent wachsen. Für Hersteller wird es damit auch künftig interessant sein, sich den Zugang zu diesem Markt zu sichern.“

TÜV SÜD hat eine Information zur Funkanlagen-Richtlinie 2014/53/EU veröffentlicht. Das Informationspapier (in englischer Sprache) und weitere wissenswerte Informationen zum Thema Funkanlagen sind hier zu finden:

1 https://www.statista.com/outlook/cmo/consumer-electronics/europe

Über die TÜV SÜD AG

Im Jahr 1866 als Dampfkesselrevisionsverein gegründet, ist TÜV SÜD heute ein weltweit tätiges Unternehmen. Mehr als 25.000 Mitarbeiter sorgen an über 1.000 Standorten in rund 50 Ländern für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, technische Innovationen wie Industrie 4.0, autonomes Fahren oder Erneuerbare Energien sicher und zuverlässig zu machen. www.tuvsud.com/de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV SÜD AG
Westendstraße 199
80686 München
Telefon: +49 (89) 5791-0
Telefax: +49 (89) 5791-1551
http://www.tuvsud.com/de

Ansprechpartner:
Dirk Moser-Delarami
Pressesprecher
Telefon: +49 (89) 5791-1592
Fax: +49 (89) 5791-2269
E-Mail: Dirk.Moser-Delarami@tuvsud.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel