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EU-ETS & CO2-Bepreisung – wie kriegen Unternehmen steigende CO2-Kosten in den Griff?

Kohlenstoffdioxid ist eines der Treibhausgase, die durch menschliche Aktivitäten freigesetzt werden und die als Hauptursache für das Global Warming gelten. Der CO2-Preis (umgangssprachlich auch CO2-Steuer genannt) und das Europäische Emissionshandelssystem ETS zielen darauf ab, die Klimabelastung durch CO2 zu reduzieren, indem sie Anreize für Unternehmen schaffen, ihre Emissionen zu senken. Wie funktionieren diese Systeme? Und welche Hebel haben die betroffenen Unternehmen, um den Spagat zu meistern – zwischen Klimaschutzanforderungen und der Notwendigkeit eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs?

Das Wichtigste in Kürze:

  • Seit 2005 ist das Europäische Emissionshandelssystem EU-ETS 1 in Kraft, das nach dem Cap & Trade-Prinzip die Emission energieintensiver Unternehmen sowie der Energiewirtschaft durch einen Zertifikatehandel regelt
  • Ergänzend wurde in Deutschland 2021 die CO2-Bepreisung (auch CO2-Steuer) für fossile Energieträger eingeführt und durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) geregelt
  • Beide Systeme sollen mit Einführung des EU-ETS 2 ab 2027 zusammengeführt werden
  • Rund 75 % des Energiebedarfs in der Industrie werden für Wärme benötigt
  • Durch intelligente Effizienz- und Substitutionsmaßnahmen, z. B. der Einsatz moderner energieflexibler Hallenheizungen, können Unternehmen ihren CO2-Verbrauch stark reduzieren und die Kosten erheblich senken

Wie funktioniert das ETS?

Der Europäische Emissionshandel EU-EHS (englisch: Emissions Trading System EU-ETS) ist seit 2005 das zentrale Klimaschutzinstrument der EU sowie der drei weiteren Nationen Norwegen, Island und Lichtenstein (27+3). Seit 2020 ist es zudem mit dem Emissionshandelssystem der Schweiz verlinkt. Ziel ist es, bei Energiewirtschaft sowie energieintensiven Industrien den Ausstoß von CO2-Emissionen und anderen Treibhausgasen zu senken und gleichzeitig eine Lenkungswirkung hin zu klimaschonenden Technologien zu erreichen. Dies erfolgt nach dem Cap & Trade Prinzip, indem eine jährlich sinkende Obergrenze an Emissionen definiert (Cap) und diese in Form von handelbaren Emissionsrechten (EUA – European Union Allowances) an die Firmen ausgegeben wird (Trade). Der EU-ETS wird im Rahmen von NAPs, d. h. nationalen Allokationsplänen (Zuteilungsplänen), in nationales Recht umgesetzt.

  • Cap (Obergrenze): Die Europäische Union legt seit 2013 eine jährliche Obergrenze für die gesamten Treibhausgasemissionen fest, die von den emissionshandelspflichtigen Unternehmen ausgestoßen werden dürfen. Diese Obergrenze liegt unter der tatsächlichen Emissionsmenge und wird über die Jahre schrittweise reduziert. Derzeit ist vorgesehen, dass die erlaubte Emissionsmenge jährlich um 2,2 Prozent gesenkt wird.
  • Emissionszertifikate (EUA – European Union Allowances): Diese Obergrenze (Cap) wird von der Europäischen Union in Form von handelbaren Emissionsrechten (auch Verschmutzungsrechte oder Emissionszertifikate genannt) den emissionshandelspflichtigen Unternehmen zugeteilt, die diese dann für jede verursachte Tonne CO2 einlösen müssen. Mit anderen Worten: Für jede Tonne CO2, die ein Unternehmen emittiert, benötigt es ein Zertifikat. Der größte Teil dieser CO2-Zertifikate wird per Auktion vergeben, einen kleineren Teil stellt die EU kostenfrei zur Verfügung. Die Anzahl der benötigten Zertifikate pro Firma ergibt sich bislang durch das sogenannte „Grandfathering“. Hierdurch wird die Energiemenge berechnet, die das Unternehmen bis zum aktuellen Zeitpunkt verbraucht hat bzw. die für dieses Unternehmen zwingend notwendig ist. Für den Anteil, der durch eine Modernisierung gegebenenfalls eingespart werden könnte, muss sich das Unternehmen dann eigenständig weitere Zertifikate kaufen.
  • Trade (Handel): Gehandelt (EU ETS oder BEHG) werden nichteingelöste Zertifikate von Unternehmen und ein allgemeines freies Kontingent. D. h. Betriebe, die ihre Emissionen unter der zugeteilten Menge halten, können ihre überschüssigen Zertifikate auf dem Sekundärmarkt verkaufen. Käufer sind die Unternehmen, die mehr Emissionen verursachen als ihnen Zertifikate zugeteilt wurden. Da im Europäischen Emissionshandel die Menge der zugeteilten Emissionsberechtigungen (EUA) jährlich gesenkt wird, verschärft sich der Anreiz zum Einsparen. So sank die Zahl der versteigerten Zertifikate 2024 auf 85 Millionen gegenüber noch 92 Millionen im Jahr 2023.

Der EU-ETS funktioniert also nach dem Marktprinzip, d. h. der Preis für CO2-Zertifikate wird durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Ökonomisch formuliert ist mit den Emissionszertifikaten ein neues knappes Gut auf den Markt gekommen, das als Produktionsfaktor bei der Herstellung von Produkten eingesetzt oder am Markt weiterverkauft werden kann. Je geringer die Obergrenze (Cap), desto begrenzter und teurer werden die Zertifikate. Auf diese Weise wird ein finanzieller Anreiz geschaffen, Emissionen zu reduzieren. Zudem können sich die Marktpreise für bestimmte Produkte verteuern, was ebenfalls zu einem noch sparsameren Umgang mit klimaschädlichen Produkten führen kann.

nEHS in Deutschland – der CO2-Preis

Die CO2-Bepreisung ist allgemein eine umweltpolitische Maßnahme, die den Ausstoß von Kohlendioxid (CO₂) durch eine Abgabe auf fossile Brennstoffe wie Benzin, Diesel, Heizöl, Erdgas oder Kohle bepreist. Ziel ist es auch hier, den Ausstoß von Treibhausgasen zu verringern, indem finanzielle Anreize geschaffen werden, auf klimafreundlichere Alternativen wie erneuerbare Energien oder energieeffiziente Technologien umzusteigen. Europaweit gibt es eine CO2-Bepreisung in bislang 20 Ländern. Vorreiter waren Finnland und Polen, die dieses Klimaschutzinstrument bereits 1990 eingeführt haben.

Deutschland hat seit 01.01.2021 mit seiner CO2-Bepreisung ein nationales Emissionshandelssystem (nEHS) für nicht vom EU-Emissionshandel erfasste Sektoren (also Verkehr, Bau und Landwirtschaft) geschaffen und damit den NAP in nationales Recht umgesetzt. Geregelt wird dies durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Seit 2024 erfasst es zudem die CO2-Emissionen von Abfallverbrennungsanlagen. Dadurch gilt auch im Straßenverkehr und beim Heizen ein sogenannter CO₂-Preis. Seit der Einführung 2021 steigen die CO2-Preise in Deutschland jährlich an. Sie wurden zunächst als Fixpreise definiert (2021 bis 2025), welche dann aber ab 2026 durch einen Handel der Zertifikate im Preiskorridor abgelöst werden. Dieser wird voraussichtlich zwischen 55 € und 65 € pro Zertifikat liegen. Ab 2027 soll dieses System jedoch vollständig durch das neue EU ETS 2 ersetzt werden.

Wer ist betroffen von EU-ETS und CO2-Bepreisung?

Unternehmen sind entweder emissionshandelspflichtig – EU-ETS oder CO2-Bepreisung (BEHG) – oder können sich dem freiwilligen Emissionshandel anschließen. Der EU-ETS gilt für alle 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Angeschlossen haben sich darüber hinaus auch Norwegen, Island und Lichtenstein (27+3). Großbritannien und Nordirland nahmen bis zum 31.12.2020 am EU-ETS teil (Brexit). Im sogenannten EU-ETS 1 der ersten Phase werden die Emissionen von rund 9.000 Anlagen der Energiewirtschaft sowie der energieintensiven Industrie erfasst, deren Anlagen über eine Wärmeleistung von mehr als 20 Megawatt verfügen. Zusammen verursachen diese Anlagen rund 40 % der Treibhausgas-Emissionen in Europa. Darunter fallen laut Anhang 1 des EU-Emissionshandelssystems (EU ETS) insbesondere:

  • Kraftwerke
  • Mineralölraffinerien
  • Eisen- und Stahlverhüttung
  • Zement- und Kalkherstellung
  • Glas-, Keramik- und Ziegelindustrie
  • Papier- und Zelluloseproduktion
  • Innereuropäischer Luftverkehr (seit 2012)
  • Seeverkehr (seit 2024)

Während die Zahl der Anlagen fast eins zu eins zwischen dem Industrie- und dem Energiesektor verteilt ist, verursachen die Energieanlagen etwa drei Viertel der Emissionen. Unter den Energieanlagen zählen etwa die Hälfte der Anlagen zu den Großfeuerungsanlagen, also Kraftwerke, Heizkraftwerke und Heizwerke mit einer Feuerungswärmeleistung (FWL) über 50 MW. Diese Anlagen sind für über 98 Prozent der Emissionen des Energiesektors verantwortlich. Bei den Betreibern der Großfeuerungsanlagen sind in Deutschland die „großen Vier“ unter den Energieversorgern, namentlich RWE, Vattenfall, E.ON und EnBW Hauptakteure.

Was Deutschland und die CO2-Bepreisung betrifft, liegt die Pflicht zur Abgabe von Emissionsberechtigungen grundsätzlich bei den sogenannten "Inverkehrbringern", also bei den Unternehmen, die Diesel, Benzin und Co. erstmals in Deutschland verkaufen (Upstream-Ansatz). Von diesem nEHS sind wiederum hauptsächlich Mineralölhändler, Flüssiggashändler, Erdgas- und Wärmeversorger, Kohlelieferanten- und Kohleverwender sowie Importeure und Raffinerien betroffen.

Um Doppelbelastungen zu vermeiden, wird das Zusammenspiel zwischen der CO2-Steuer und dem EU-ETS in Deutschland so gestaltet, dass die Kosten der CO2-Steuer nicht zusätzlich an die EU-ETS-Anlagenbetreiber weitergegeben werden müssen.

Was haben EU-ETS und CO2-Preis gemeinsam? Wo sind Unterschiede?

CO2-Steuer und EU-ETS sind unterschiedliche Mechanismen zur CO2-Regulierung. Beide Systeme zielen darauf ab, CO2-Emissionen zu reduzieren. Die Überschneidungen zwischen einer CO2-Bepreisung und dem EU-Emissionshandelssystem EU-ETS liegen also hauptsächlich in der gemeinsamen Zielsetzung: die Bekämpfung des Klimawandels. Beide Mechanismen bepreisen CO2-Emissionen und schaffen so Anreize für Emissionsreduktionen. Allerdings gibt es auch Unterschiede, insbesondere in der Art und Weise, wie der CO2-Preis festgesetzt wird und welche Sektoren erfasst werden. Im Rahmen des EU-ETS wird der Preis für CO2 am Markt gebildet, während der Preis für die CO2-Steuer staatlich festlegt wird.

Perspektive: Wie teuer werden EU-ETS und CO2-Bepreisung?

Ab dem Jahr 2027 wird im Rahmen des Fit-for-55-Pakets mit dem EU-ETS 2 ein neues eigenständiges Emissionshandelssystem eingeführt. Es gilt für die Emissionen in Straßenverkehr, Gebäuden und in Industrie- und Energieanlagen, die auf Grund ihrer Größe nicht unter den EU-ETS 1 fallen. Die Bepreisung erfolgt vergleichbar zu dem bereits 2021 eingeführten nationalen Emissionshandel (nEHS) über den Upstream-Ansatz. Die Berechtigungen werden vollständig versteigert, die CO2-Preise bilden sich damit am Kohlenstoffmarkt. Deutschland sieht bislang eine Deckelung zwischen 55 und 65 Euro vor, auf EU-Ebene werden 45 Euro diskutiert, wobei Kritiker hier auf die fehlende Lenkungswirkung verweisen. Andere Prognosen lassen sehr viel höhere Preise erwarten. Experten nennen zum Start des EU-ETS 2 einen Preiskorridor von 70 bis 340 Euro je Zertifikat.

In der EU-Kommission werden derzeit Pläne zur Einführung des „Clean Industrial Deals“ diskutiert. Das umfassende Maßnahmenpaket will die europäische Wirtschaft wettbewerbsfähiger und gleichzeitig klimafreundlicher machen. Das Paket für saubere Industrie fokussiert dabei vier Schwerpunkte:

  • Besonders energieintensiven Branchen beim Wandel helfen
  • Mehr grüne Technologien aus der EU
  • Bürokratische Hürden abbauen
  • Förderung bis 100 Milliarden Euro

Fazit: Insgesamt lässt sich über die Höhe zukünftiger CO2-Preise derzeit nur spekulieren und auch, was dies konkret für Gewerbe- und Industrieunternehmen bedeutet, ist noch völlig ungewiss. Klar ist: ab 2027 wird die CO2-Bepreisung noch internationaler und dynamischer. Ab 2030 könnten weitere Anpassungen folgen, die die regulatorischen Rahmenbedingungen verschärfen. Und: Wegen der ambitionierten Klimaziele in Deutschland und in der EU werden Unternehmen langfristig mit höheren Anforderungen an die CO2-Reduktion rechnen müssen.

Welche Möglichkeiten haben Unternehmen, CO2-Kosten zu sparen?  

Das Gute an der CO2-Steuer: Die Politik setzt damit echte Anreize, um Unternehmen und Verbrauchern mehr Energieeffizienz, den Einsatz klimafreundlicher Energieträger und die Entwicklung innovativer Produkte schmackhaft zu machen. Als Unternehmen oder Verbraucher entscheiden Sie also selbst: Ist es für Sie sinnvoller, die CO2-Besteuerung zu bezahlen oder der Kostensteigerung durch passende Maßnahmen entgegenzuwirken? Unser Tipp: versuchen Sie, Ihre Ziele mit möglichst wenig Energie zu erreichen und prüfen Sie langfristig den Einsatz regenerativer Energien. So profitieren beide Seiten: das Klima und Ihr Unternehmen. Im Folgenden nennen wir Ihnen Beispiele, wie Sie CO2-Abgaben mit einer klugen Strategie zum Steuerungsinstrument für Nachhaltigkeit und Effizienz einsetzen können. 

Investieren und von Energieeffizienz profitieren

Wärme bietet mit rund 75 % des Energieverbrauchs in vielen Industrien den größten Hebel für die Energie- und Kostenreduktion. Energieeffiziente Hallenheizungssysteme wie die Fair.AIdH Technologien (z. B. FUTURA, ELEXTRA) senken in Kombination mit smarten Steuerungssystemen (z. B. CELESTRA) den Energieverbrauch nachweislich um bis zu 70 % und mehr. Bei den großen Verbräuchen in der Industrie entlastet dies gleichzeitig die Unternehmen und die Umwelt ganz erheblich. Dabei ist die Umstellung oft einfacher als gedacht und lässt sich meist im laufenden Betrieb realisieren.

Steigen Sie auf regenerative Energien um

Hochwertige Hallenheizungen haben eine Lebensdauer von 20, 30 Jahren und mehr. Setzen Sie jetzt schon auf energieflexible Technologien, um jederzeit auf erneuerbare Energien wie z. B. PV-Strom oder Wasserstoff umsteigen zu können, wenn Sie in eine neue Heizungsanlage investieren. Das Gute ist: Mit diesen Systemen lassen sich bereits heute die jeweils kostengünstigsten Energieträger nutzen und auch im Mix einsetzen. So stellen Sie sicher, dass Sie die Anforderungen der Klimaneutralität bis 2045 (Deutschland) bzw. 2050 (EU) problemlos erfüllen, ohne die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens zu gefährden. Gleichzeitig öffnen Sie sich den Weg in die Energieautarkie.

Mieten statt investieren – warum sich das lohnt

Jeder Tag, an dem veraltete Hallenheizungen weiter betrieben werden, bedeutet eine übermäßige Kosten- und Umweltbelastung. Viele Entscheidungsträger wissen das, der Sanierungsstau ist bekannt, dennoch gibt es eine Vielzahl von unternehmerischen Gründen, die Heizungsmodernisierungen immer wieder zurückzustellen. Wenig bekannt ist allerdings ein Lösungskonzept für dieses Dilemma: Ein smartes Mietmodell namens HeizWerk. Dieses Mietmodell ist für Unternehmen gleich in doppelter Hinsicht wirtschaftlich interessant:

  • Keine Investition
  • Kein Abschreibungsaufwand
  • Bis zu 20 % Gesamtkosten-Reduktion je nach Anlage

Der Grund liegt in der Effizienz der modernen eingesetzten Technologien. Die Höhe der eingesparten Energiekosten übersteigt so meist die der Mietgebühr und sorgt insgesamt für geringere Heizkosten. Wer nicht investieren kann oder will, aber trotzdem von modernen Effizienztechnologien zum Heizen von Produktions- und Lagerhallen profitieren und damit die Zusatzkosten durch die CO2-Bepreisung senken will, ist mit HeizWerk gut beraten.

Fazit: Fangen Sie jetzt an, den CO2-Ausstoß Ihres Unternehmens zu reduzieren!

Auch wenn derzeit durch den Regierungswechsel in den USA und in Deutschland noch vieles offen ist und manche EU-Entscheidungen ausstehen, sollten Unternehmen rechtzeitig Strategien entwickeln, um für die Zukunft klug und sicher aufgestellt zu sein. Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Einsparpotenziale und senken Sie gezielt CO2-Emissionen und Energieverbrauch. Gerade in Hallengebäuden erschließt eine Heizungsmodernisierung mit energieflexiblen Systemen (Fair.AIdH-Technologien) große Einsparmöglichkeiten. So lassen sich nicht nur die hohen Energiepreise kompensieren, sondern auch die Wirtschaftlichkeit und Zukunftssicherheit Ihres Betriebes erhöhen. Rechnen Sie gerne mit dem kostenlosen CO2-Rechner nach und erhalten Sie eine erste Einschätzung, wo und wie Sie noch reduzieren können!

Quellen:

Über KÜBLER GmbH Energiesparende Hallenheizungen

Die KÜBLER GmbH ist eine international agierende Unternehmensgruppe und gilt als Wegbereiter und Innovationsführer der modernen Infrarot-Heizungstechnologie. Das Kerngeschäft ist die Entwicklung und Fertigung hocheffizienter Premium-Technologien für die energiesparende und klimafreundliche Hallenbeheizung. KÜBLER bietet ein außergewöhnlich breites Produktspektrum für nahezu alle Hallentypen und Raumwelten.
Die 1989 gegründete Unternehmensgruppe beschäftigt über 130 Mitarbeiter und zählt mit den Standorten Ludwigshafen, Dresden, Hagen, Fegyvernek (Ungarn) sowie zahlreichen Auslandsvertretungen und einem bundesweit flächendeckenden Servicenetz zu den führenden Unternehmen der Branche in Europa.
KÜBLER Produkte und Entwicklungsleistungen werden regelmäßig ausgezeichnet. Zu den nationalen und internationalen Preisen zählen unter vielen anderen der Bundespreis für hervorragende innovatorische Leistungen des Bundeswirtschaftsministeriums, der Bayerische Staatspreis, der Deutsche Nachhaltigkeitspreis sowie der Innovationspreis des Landes Rheinland-Pfalz. KÜBLER zählt zu den Hidden Champions in der Pfalz 2021 und ist 2022 nominiert für den „IKU – Der Innovationspreis Klima und Umwelt“ des BMWK.
Für seine innovative Heizungstechnologie, das Multi-Energie-IR-System FUTURA, wird KÜBLER gleich mit mehreren renommierten Auszeichnungen gewürdigt: 2022 der Sonderpreis „Innovative Technologien für den Klimaschutz“ beim Technologiewettbewerb SUCCESS der ISB, 2023 der „Innovationspreis des Landes Rheinland-Pfalz“ (bereits zum vierten Mal), der „German Innovation Award“ in der Kategorie „Winner Excellence in Business to Business Energy Solutions“ sowie der FOCUS Special Mention beim Designpreis FOCUS OPEN. 2024 erhält FUTURA in den fünf Kategorien Innovation, High Quality, Design, Bedienfreundlichkeit und Funktionalität die höchste Anerkennung beim PLUS X AWARD. KÜBLER ist ausgezeichnet mit dem Award „Hohe Kundenzufriedenheit 2024“ und wird beim Zukunftstag Mittelstand 2024 für seine Entwicklungsleitung FUTURA mit dem Award „Zukunftspreis Mittelstand gewürdigt“. Als eines von nur fünf unter 4.600 nominierten Unternehmen erhält KÜBLER 2024 für seine unternehmerische Leistung beim „Großen Preis des Mittelstandes“ die renommierte Auszeichnung „Premier-Finalist“.

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