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Lebensrettende Ohrfeige

Der Kollege liegt leblos am Boden und zeigt keinerlei Lebenszeichen. Auch seine Atmung hat ausgesetzt – die Wiederbelebungsversuche der Ersthelferin Marion Asante zeigen keine Wirkung. In ihrer Verzweiflung holt sie reflexartig aus und gibt dem Kollegen eine Ohrfeige. Damit holt sie ihn wieder zurück ins Leben. Für ihre beherzte Lebensrettung erhält die Saarbrückerin eine Belobigung der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM).

Unkonventionell, aber wirkungsvoll

Die 54-Jährige arbeitet in der Buchbinderei der Gemeinnützigen Gesellschaft für Beschäftigung und Qualifizierung Saar. Um sich dort auch als Ersthelferin engagieren zu können, absolviert sie Ende Oktober 2016 erfolgreich die dafür notwendige Grundausbildung. Knapp sechs Wochen später kommt es zur sprichwörtlichen Feuertaufe. Es ist Freitag, der 9. Dezember 2016, gegen halb zwölf mittags. Ein Kollege arbeitet wie jeden Tag in der Buchbinderei, als er plötzlich von seinem Arbeitsstuhl kippt und mit dem Gesicht auf dem Boden aufschlägt. Ein anderer Kollege bemerkt das, dreht ihn sofort auf den Rücken und ruft nach der Ersthelferin Marion Asante. Wenige Augenblicke später ist sie vor Ort. Sie weiß, dass ihr Kollege unter chronischen Herzbeschwerden leidet. Seine Augen sind nur halb geöffnet und seine Atmung hat ausgesetzt. Sofort beginnt die Ersthelferin mit einer Herzdruckmassage – ohne Erfolg. Als die „üblichen“ Wiederbelebungsversuche nicht gelingen, wendet sie eine unkonventionelle Methode an und gibt ihrem Kollegen eine Ohrfeige. Sofort schnappt der am Boden liegende Kollege wieder nach Luft und atmet fortan wieder eigenständig. Kurze Zeit später ist auch der bereits verständigte Rettungsdienst der Saarstahl AG eingetroffen und übernimmt die weitere Versorgung.
Der gerettete Kollege befindet sich mittlerweile auf dem Wege der Besserung. Ohne die zeitnahe und unkonventionelle Rettung durch die Ersthelferin hätten die Chancen nicht so gut für ihn gestanden.

Gute Ausbildung – große Hilfe

Als Anerkennung für ihren vorbildlichen und lebensrettenden Einsatz erhält Ersthelferin Asante eine Urkunde mit einer Belohnung von der BGHM. „Die von Frau Asante angewandte Methode steht zwar nicht im Erste-Hilfe-Lehrbuch, aber zwischen der Aktivierung von Schmerzreflexen und dem Einsetzen der Vitalfunktionen gibt es zweifelsohne einen Zusammenhang“, sagt Stefan Thiele, Aufsichtsperson der BGHM. Roman Selgrath, Geschäftsführer der GBQ Saar mbH: „Wir sind sehr stolz, dass wir eine so vorbildliche Ersthelferin in unseren Reihen haben. Der Einsatz von Frau Asante belegt, wie wichtig Ersthelfer für den Arbeitsschutz im Betrieb sind – auch wenn es keinen Arbeitsunfall gibt.“ Die große Bedeutung von Ersthelfern als unverzichtbarer Teil der Rettungskette betont auch BGHM-Aufsichtsperson Thiele: „Ersthelfer sind die ersten fachlich qualifizierten Personen, die eine verunglückte Person versorgen und die die Zeitspanne überbrücken bis der Rettungsdienst eintrifft. Nicht selten entscheiden diese Minuten über Leben und Tod.“

Erste Hilfe geht jeden an

Erste Hilfe zu leisten ist nicht nur am Arbeitsplatz verpflichtend. Dieser Grundsatz gilt überall – ob bei der Arbeit oder in der Freizeit. Eine unterlassene Hilfeleistung ist sogar strafbar. Und entgegen der landläufigen Meinung kann grundsätzlich niemand für eine falsche Hilfeleistung zur Rechenschaft gezogen werden, wenn er sie mit der gebotenen Sorgfalt, d. h. seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten und den Umständen entsprechend, durchführt. Damit im Notfall bekannt ist, wie Erste Hilfe richtig geleistet werden kann, bieten viele Hilfs- und Rettungsorganisationen entsprechende Kurse an. Das Beispiel von Marion Asante zeigt, wie wichtig es ist, die richtigen Maßnahmen zur Erstversorgung von verletzten oder hilfsbedürftigen Personen ergreifen zu können.

Über Berufsgenossenschaft Holz und Metall

Im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben – Prävention, Rehabilitation und Entschädigung – ist die BGHM zentralen Werten verpflichtet: der Sicherheit und Gesundheit ihrer Versicherten sowie der Existenzsicherung ihrer Mitgliedsunternehmen durch Haftungsablösung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. In diesem Sinne übernimmt die BGHM den Versicherungsschutz von über 4,7 Mio. Beschäftigten in den mehr als 218.000 Betrieben der Branchen Holz und Metall.

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