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Karlsruher Arbeitsrechtstag 2017 mit Schwerpunktthema Krankheit im Erwerbsleben

Die Einführung eines systematischen Betrieblichen Eingliederungsmanagements war das Schwerpunktthema des diesjährigen Karlsruher Arbeitsrechtstags, zu dem IHK- Präsident Wolfgang Grenke circa 150 Unternehmen aller Branchen und Größen der Region am 18. Mai 2017 im IHK Haus der Wirtschaft begrüßen konnte. Das Verfahren ist darauf ausgerichtet, langfristige Arbeitsunfähigkeit von Arbeitnehmern zu überwinden, erneute Arbeitsunfähigkeit zu vermeiden und Arbeitsplätze zu erhalten. Es gewinnt in vielen Unternehmen angesichts des demographischen Wandels, einer längeren Lebensarbeitszeit und dem Fachkräftemangel zunehmend an Bedeutung.

Die Arbeitsrechtsexperten, Herr Rechtsanwalt Michael Mayer und Frau Rechtsanwältin Ulrike Kuhlmey von der Kanzlei Bierbrodt in Karlsruhe, informierten über rechtliche Anforderungen. In einem Praxisbericht ermöglichte die Firma SEW EURODRIVE den Teilnehmern darüber hinaus wertvolle Einblicke in die Erfahrungen bei der Einführung und der Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements im Unternehmen.

IHK-Präsident Wolfgang Grenke: „Die Einführung eines systematischen Betrieblichen Eingliederungsmanagement sichert die Arbeitskraft in Unternehmen und trägt dazu bei, Qualitätsstandards zu erhalten, indem wichtiges Fachwissen weiterhin verfügbar ist. Betriebe können sich so vorausschauend auf den demographischen Wandel und älter werdende Mitarbeiter vorbereiten. Betriebsklima und Mitarbeitermotivation werden verbessert“.

Im Anschluss an die Veranstaltung und in der Pause hatten die Teilnehmer Gelegenheit, sich im Foyer umfassend über Förderungsmöglichkeiten durch Prämien und Boni zu informieren. Mitarbeiter der Deutsche Rentenversicherung Karlsruhe, Verwaltungsberufsgenossenschaft, des Rehateams der Arbeitsagentur sowie des Integrationsamts standen für Fragen sowie ein persönlichen Beratungsgespräch zur Verfügung.

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