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Sicherheits-Berater beklagt irreführende Auslegung der Norm zur Sicherung von Datensicherungsräumen

Für Diskussionen in der Rechenzentrumsbranche sorgte das Editorial in Ausgabe 7/2017 des Sicherheits-Berater mit der Überschrift „‘Datensicherungsräume‘ nach DIN EN 1047 nicht sicher genug?“ Darin wirft der Autor und Sicherheitsberater Rainer von zur Mühlen einem Teil der Hersteller vor, eine irreführende Auslegung der Rechenzentrumsnorm EN 50600 betreffend Datensicherungsräume zu verbreiten. Hersteller behaupten oder erwecken in ihrer Werbung den Anschein, die 50600 schreibe vor, dass Rechenzentren der Sicherheitsstufen 3 und 4 als Raum-in-Raum-Systeme nach der Prüfnorm DIN EN 1047-2 (IT-Datensicherungsräume und Datensicherungscontainer) zu errichten seien.

Dem Sicherheits-Berater geht es, grob vereinfacht dargestellt, um die Frage, wie Datensicherungsräume gegen Brandgefahren zu schützen sind und ob eine aufwendige und kostspielige Raum-in-Raum-Bauweise zwingend vorgeschrieben ist, wie einige Hersteller behaupten. Der Sicherheits-Berater stellt dem den Originalwortlaut dieser Norm entgegen. Darin ist nur die Rede von: „(…) sollten Raum-in-Raum-Bauweisen in Erwägung gezogen werden.“ bzw. „( … ) müssen Raum-in-Raum-Bauweisen in Erwägung gezogen werden.“

Somit bestehe in keinem Fall eine zwingende Verpflichtung zur Installation von Raum-in-Raum-Bauweisen für Datensicherungsräume. Diese würden neue Probleme schaffen und zum Teil sogar zu einer „Suizidlösung“ führen. Klassische Alternativlösungen seien deshalb in der Regel preiswerter und würden den RZ-Schutzzielen besser gerecht. Zu diesen Lösungen zähle z. B. die sogenannte „Flächung“ (die Härtung beispielsweise einer gefährdeten Wand), die der Sicherheits-Berater in Heft 9/2017 näher beschreibt.

Der sehr ausführliche und detaillierte Beitrag zur Normendiskussion bei der Raum-in-Raum-Bauweise ist auf www.sicherheits-berater.de/startseite/artikel-ohne-abo/datensicherungsraeume-nach-din-en-1047-nicht-sicher-genug.html aufrufbar.

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