Presseartikel mit Niveau – Einfach gut!

Unfallzahlen in Holz- und Metallbranche erneut gesunken

Arbeitsschutz wirkt: Das zeigen die kontinuierlich rückläufigen Unfallzahlen in den 215.000 Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM). So verzeichnet die BGHM auch 2016 erneut einen Rückgang der meldepflichtigen Unfälle um 1,4 Prozent auf 168.204. „Gründe dafür sind neben der technischen Weiterentwicklung und einer erfolgreichen Präventionsarbeit auch das steigende Bewusstsein für sicheres und gesundes Arbeiten in den Mitgliedsunternehmen“, sagt Dr. Albert Platz, Vorsitzender der Geschäftsführung der BGHM.

Weniger tödliche Unfälle

Im Jahr 2016 gab es in den Mitgliedsunternehmen der BGHM insgesamt 796 Unfälle mit Todesfolge – rund 12 Prozent weniger tödliche Arbeits- und rund 15 Prozent weniger tödliche Wegeunfälle als im vergangenen Jahr. „Jeder Unfall ist einer zu viel! Es ist erfreulich, dass die Anzahl der schweren Unfälle im Jahr 2016 so stark zurückgegangen ist und wir uns unserem Ziel einer unfallfreien Arbeitswelt ein Stück weiter annähern“, so Dr. Platz. Die häufigste Ursache für Arbeits- und Wegeunfälle mit Todesfolge war im Jahr 2016 mit 64 Prozent ein vollständiger oder partieller Kontrollverlust, beispielsweise über ein Fahr- oder Werkzeug. Von einem Gegenstand bzw. Fahrzeug oder durch seinen Schwung erfasst zu werden stand mit 15 Prozent an zweiter Stelle der häufigsten Ursachen für tödliche Unfälle.12 Prozent sind auf das Fallen oder Zusammenstürzen von Gegenständen zurückzuführen.

Höheres Risiko bei jungen Beschäftigten

„Insgesamt tragen junge Beschäftigte ein höheres Risiko, einen Arbeits- oder Wegeunfall zu erleiden. Unter anderem liegt das an der mangelnden Erfahrung im Arbeitsleben“, erklärt Stefan Gros, Leiter der Prävention der BGHM. Von den 168.2014 meldepflichtigen Unfällen der BGHM im Jahr 2016 fielen 33.191 auf Versicherte im Alter von 18- bis 25 Jahren – das sind fast 20 Prozent. Doch auch bei den Neulingen ist ein stetiger Rückgang der Unfälle erkennbar: Im Vergleich zum Jahr 2016 waren es vier Jahre zuvor noch rund 6.500 meldepflichtige Unfälle mehr in dieser Altersgruppe. „Es ist enorm wichtig, die jungen Beschäftigten direkt zu Beginn ihres Berufsstarts für das Thema Arbeitsschutz zu sensibilisieren und sorgfältig zu unterweisen. Hier sind auch die Vorgesetzten und erfahrenen Kollegen gefordert“, so Gros.

Über Berufsgenossenschaft Holz und Metall

Im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben – Prävention, Rehabilitation und Entschädigung – ist die BGHM zentralen Werten verpflichtet: der Sicherheit und Gesundheit ihrer Versicherten sowie der Existenzsicherung ihrer Mitgliedsunternehmen durch Haftungsablösung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. In diesem Sinne übernimmt die BGHM den Versicherungsschutz von über 4,7 Mio. Beschäftigten in den mehr als 215.000 Betrieben der Branchen Holz und Metall.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Isaac-Fulda-Allee 18
55124 Mainz
Telefon: +49 (6131) 802-0
http://www.bghm.de

Ansprechpartner:
Christiane Most-Pfannebecker
Pressesprecherin
Telefon: +49 (6131) 802-15734
Fax: +49 (6131) 802-25734
E-Mail: C.Most-Pfannebecker@bghm.de
Susanne Spindler
Referat Interne und Externe Kommunikation
Telefon: +49 (6131) 802-12991
Fax: +49 (6131) 802-22991
E-Mail: Susanne.Spindler@bghm.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel