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Gesundheitsaspekte von LED-Licht

LED-Licht hat ein Lichtspektrum von ca. 405 bis 700 nm. Dies bedeutet, dass LED-Leuchtmittel kein UV-Licht oder IR-Licht ausstrahlen.

Die schädliche Wirkung von UV-Licht ist hinlänglich bekannt. Leuchtmittel auf Basis von Leuchtstoffen oder Metalldampflampen strahlen einen nicht unerheblichen Anteil des Lichts im Bereich unter 400 nm (UV-Licht) ab. Leuchtstoff- und Energiesparlampen haben einen UV-Anteil von ca. 4%.

UV-Licht lässt Farben ausbleichen, Kunststoffe verspröden, verursacht Hautänderungen. Sie kennen die Auswirkungen z.B. in Modegeschäften, wo lange ausgelegte Waren deutliche Farbunterschiede zu verpackter Neuware zeigen. Studien belegen auch, dass UV-Licht aus künstlichen Lichtquellen zu Haarausfall führen kann. Diese Gefahren bestehen bei LED-Licht nicht.

Der hohe Blauanteil im LED-Lichtspektrum bewirkt die Reduzierung des Melatoningehalts im Blut. Wir bleiben länger aufmerksam und wach, weshalb LED-Beleuchtung am Arbeitsplatz, im Büro, an Maschinenarbeitsplätzen oder Werkbänken nicht nur wegen des helleren Lichts zu besserer Arbeitsqualität beiträgt. Durch das flimmerfreie, blaubetonte Licht ermüden die Augen nicht so schnell und Kopfschmerzen treten seltener auf.

METOLIGHT LED-Leuchtmittel entsprechen der photobiologischen Klasse 0 bis 1 (DIN EN62471) wodurch sichergestellt ist, dass die Netzhaut beim direkten Blick in LEDs nicht geschädigt wird (anders als bei Laserlicht, der photobiologischen Klassen 3-4).
LED-Leuchtmittel enthalten keine Gefahrstoffe, sind 100% RoHS-kompatibel und leicht recycelbar.

Nicht nur die Gesundheitsaspekte sprechen für LED, sondern auch die Energieersparnis!
Noch nie war das Umrüsten auf LED-Lichttechnik so günstig wie jetzt.
Die LED-Technik hat sich rasant entwickelt, Licht-Effizienzen bis über 140 lm/W und somit Energieklasse A++ sind heute schon sehr preiswert lieferbar.

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