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FGH stellt erstes Anlagenzertifikat nach dem Einzelnachweisverfahren aus und beweist Pioniertätigkeit

Die FGH Zertifizierungsgesellschaft mbH hat am 14.09.2017 das erste Anlagenzertifikat unter Anwendung eines neuen Einzelnachweisverfahrens zum Nachweis der Netzanschlusskonformität von Erzeugungsanlagen mit direkt netzgekoppelten Synchrongeneratoren ausgestellt. Dem Kraftwerk konnte somit die Erfüllung der technischen Anforderungen des zuständigen Netzbetreibers positiv bescheinigt werden und dem regulären Dauerbetrieb steht nun nichts mehr im Wege.

Die von der Solar Turbines Switzerland Sagl (ehemals Turbomach S.A.) gelieferte Gasturbine, für welche das Zertifikat erfolgreich ausgestellt werden konnte, stellt mit einer Nennleistung von rund 6 MW das Herzstück des Kraftwerks dar und speist in das 20 kV-Netz der Stadtwerke ein. Hierzu führte die FGH erstmalig das Einzelnachweisverfahren durch und konnte somit die Netzanschlusskonformität der Erzeugungsanlage positiv bescheinigen.

Das Einzelnachweisverfahren findet Anwendung bei Anlagen, in denen eine klassische Fault-Ride-Through (FRT)-Vermessung mit Prüfcontainer aus ökonomischen oder technischen Gründen nicht durchgeführt werden kann und eine Einheitenzertifizierung als Grundlage der Konformitätsbewertung auf Projektebene damit ausscheidet. Durch das Einzelnachweisverfahren wird dennoch eine Zertifizierung der gesamten Erzeugungsanlage auf der Projektebene ermöglicht. Das Verfahren ist für Kraftwerke mit Synchrongeneratoren jeder Leistungsklasse anwendbar und insbesondere für projektspezifisch individuell konfigurierte Erzeugungsanlagen mit sehr leistungsstarken Synchrongeneratoren geeignet. Anlagenbetreibern eröffnet sich damit die Möglichkeit einer unabhängigen und rechtssicheren Nachweisführung für ihre Erzeugungsanlage, für welche die FGH in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern das vollständige Leistungsspektrum bestehend aus Vermessung, Modellerstellung, Konformitätsstudien und Zertifizierung abdeckt. Erneut konnte die FGH mit diesem Pilotprojekt ihre Innovationsfähigkeit unter Beweis stellen und ihr Portfolio als akkreditierter Anbieter neuartiger wie bewährter Dienstleistungen schärfen.

Der Leiter der Zertifizierungsstelle, Dr. Mark Meuser, zeigte sich erfreut und stolz über die Ausstellung des bundesweit ersten Anlagenzertifikats im Einzelnachweisverfahren:
„Das neue Verfahren bietet Netzbetreibern eine deutlich verbesserte Grundlage der Netzanschlussbewertung solcher Anlagentypen, auch vor der tatsächlichen Inbetriebnahme am Netz. Wir als FGH freuen uns, unseren Kunden die gewohnte und bewiesene Qualität unserer Dienstleistungen auch in diesem innovativen Verfahren präsentieren zu können. Das Angebot der FGH spiegelt somit stets den Stand der Umsetzung aktuellster Richtlinien und Vorgaben wider und verdeutlicht die fortschrittsorientierte Ausrichtung des Unternehmens.“

Über die FGH Zertifizierungsgesellschaft mbH

Als weltweit erste akkreditierte Institution ist die eigenständige und unabhängige FGH-Zertifizierungsstelle Marktführer bei der geprüften Netzintegration von dezentralen Erzeugungsanlagen. Zum Angebot gehört neben der Einheiten- und Anlagenzertifizierung gemäß nationaler und internationaler Netzanschlussregeln/Grid Codes auch die Zertifizierung von Produkten und Komponenten wie beispielsweise Parkreglern, Netzregelungseinheiten oder leistungselektronisch angebundenen Speichersystemen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

FGH Zertifizierungsgesellschaft mbH
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68199 Mannheim
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Telefon: +49 (241) 997857258
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