Presseartikel mit Niveau – Einfach gut!

BvD sieht keinen Grund zur Panik bei DS-GVO

Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. sieht einen Monat vor dem Start der europaweiten Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) für Unternehmen keinen Grund zur Panik. „Bei vielen Unternehmen dominiert gerade die Furcht vor Kontrollen und Sanktionen nach dem Stichtag 25. Mai“, sagte BvD-Vorstand Thomas Spaeing am Mittwoch zur Eröffnung der BvD-Verbandstage 2018 in Berlin. Zwar könne es vereinzelt vor allem bei Unternehmen, die sich noch nicht mit den neuen Anforderungen auseinandersetzten, zu Überprüfungen kommen. Das Gros der Betriebe könnten aber nach dem Wechsel ihre Datenschutz-Prozesse weiter ausbauen. 

Der BvD steht zur Vorbereitung der Umstellung mit Vertretern von Bundesministerien sowie den Aufsichtsbehörden von Bund und Ländern über den Stichtag 25. Mai hinaus in engem Austausch. Unter anderem nimmt der BvD-Vorstand im Juli an einem weiteren Treffen der Verbände auf Einladung des Bundesinnen- und Bundeswirtschaftsministeriums teil. 

Bei einer Reihe von Einzelaspekten sei derzeit nicht abzusehen, wie sich die Regelungen in der Praxis erwiesen, sagte Spaeing. Deshalb sei nach dem 25. Mai in einigen Punkten eine rechtliche und praxistaugliche Überprüfung zu erwarten. 

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, sagte in einem Video-Grußwort, die Aufsichtsbehörden würden „mit Augenmaß“ den Wechsel begleiten und Unterstützung bei Rechtsunsicherheiten geben.

Die Leiterin Zentrales Rechtsreferat im Bundeswirtschaftsministerium, Dr. Nina Wunderlich, unterstrich in ihrer Rede, die aktuellen Übersichten notwendiger Maßnahmen führe bei vielen zu Unsicherheiten. Unternehmen sollten aber ermutigt werden, sich weiterhin mit der DS-GVO auseinanderzusetzen und sie Schritt für Schritt umzusetzen.

Laut Spaeing gibt es noch eine Reihe von Unternehmen, die nicht ausreichend auf den Start der DS-GVO vorbereitet sind. Der BvD empfiehlt für diese Firmen einen Fünf-Punkte-Notfallplan, der mit der Überarbeitung der Datenschutzerklärung beginnt, über das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten mit Risikofolgeabschätzung sowie die Überprüfung der Verträge mit Dienstleistern und Informationspflichten führt und am Ende einen Automatismus zur Meldepflicht bei Datenschutzverstößen umfasst. Die einzelnen Schritte erläutert der BvD in „Handlungsempfehlungen für Unternehmen“ auf seiner Internetseite bvdnet.de

Auf den BvD-Verbandstagen 2018 diskutieren rund 200 Datenschutz-Experten noch bis Donnerstag über die letzten Vorbereitungen zur DS-GVO. Weitere Themen sind unter anderem der bislang nicht reformierte Beschäftigtendatenschutz unter der neuen DS-GVO, rechtliche Fragen zur IT-Sicherheit und der aktuelle Stand der ePrivacy-Verordnung. 

Erstmals verleiht der BvD am Mittwochabend den Datenschutz Medienpreis (DAME) an  Bewegtbilder-Produktionen, die besonders anschaulich und verständlich Aspekte des Datenschutzes erklären. Für den Preis sind drei Video-Produktionen nominiert, die Gewinner werden am Abend bekannt gegeben. Der Preis ist mit 3.000 Euro dotiert und soll künftig jährlich vergeben werden. 

Über den Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V.

Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. mit rund 1.100 Mitgliedern fördert und vertritt die Interessen der Datenschutzbeauftragten in Betrieben und Behörden. Der Verband bietet seinen Mitgliedern kompetente Unterstützung bei der täglichen Berufsausübung inkl. umfangreicher Weiterbildungsprogramme.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V.
Budapester Strasse 31
10787 Berlin
Telefon: +49 (30) 26367760
Telefax: +49 (30) 26367763
http://www.bvdnet.de

Ansprechpartner:
Claudia Seilert
cseilert@web.de
Telefon: +49 (30) 26367761
Fax: +49 (30) 26367763
E-Mail: cseilert@web.de
Thomas Spaeing
BvD-Vorstandsvorsitzender
Telefon: +49 (30) 26367760
E-Mail: bvd-geschaeftsstelle@bvdnet.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.