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„2. IHK-Tag für Gefahrgut“ am 03. September 2018 – mit aktuellen Informationen über den Gefahrgutbereich und die damit verbundenen rechtlichen Bestimmungen

Die Industrie- und Handelskammer des Saarlandes lädt zum 2. IHK-Tag für Gefahrgut am Montag, den 3. September 2018, um  14:00 Uhr in Raum 1 der IHK Saarland, Franz-Josef-Röder-Straße 9, 66119 Saarbrücken, ein.

Mit Gefahrgütern kommen Unternehmen und ihre Beschäftigten häufig in Kontakt. Zu den gefährlichen Gütern zählen beispielsweise Benzin, Lacke, Frostschutzmittel und radioaktive Substanzen. Diese Gefahrgüter gehören zu den hoheitlichen Stoffen, weil der Umgang mit ihnen gewissen rechtlichen Bestimmungen unterliegt. So verlangt die Beförderung sowie das Verpacken, Beladen, Befüllen oder Entladen gefährlicher Güter ein hohes Fachwissen mit permanenter Auffrischung der Kenntnisse.

Mit dem Tag für Gefahrgut bietet die IHK zum zweiten Mal ein Veranstaltungsformat, mit dem sich Unternehmer, Gefahrgutfahrer, Gefahrgutbeauftragte und -lehrkräfte sowie sonstige Interessierte über das neue ADR-Regelwerk 2019, über Freistellungen und Erleichterungen im Straßengefahrguttransport und  weitere Themen im Kontext der Beförderung von Gefahrgütern informieren können. Hierzu hat die IHK Saarland ausgewiesene Experten eingeladen. Zudem können sich die Teilnehmer der Veranstaltung bei Schulungsveranstaltern aus dem Saarland über das Schulungsangebot im Bereich Gefahrgut informieren.

Die Veranstaltung richtet sich an Unternehmer, Gefahrgutfahrer, Gefahrgutbeauftragte und -lehrkräfte sowie sonstige am Thema Interessierten. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Eine vorherige Anmeldung bis zum 28. August 2018 ist erforderlich: Doris Barth, doris.barth@saarland.ihk.de 

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Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
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