Presseartikel mit Niveau – Einfach gut!

artec technologies AG: Lösung für datenschutzkonforme Videoüberwachung in der Fleischindustrie

Videoüberwachung in Schlachtbetrieben ist in den letzten Tagen das Thema in Niedersachsen. Als Konsequenz der sich häufenden Skandale in den Betrieben haben Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen eine Initiative zur Kameraüberwachung von Schlachthofbetreibern auf den Weg gebracht. Ein Entschließungsantrag wurde Freitag im Bundesrat vorgestellt. Ziel ist eine bessere Kontrolle über die Einhaltung des Tierschutzes. Danach soll die Bundesregierung Schlachthofbetreiber rechtlich verpflichten, entsprechende Videokameras zu installieren. Datenschutzrechtliche Aspekte und die Rechte der von der Überwachung betroffenen Personen müssten selbstverständlich berücksichtigt werden.

Die Landwirtschaftsministerin in Niedersachsen, Barbara Otte-Kinast, hat sich bereits für eine freiwillige Vereinbarung zur Videoüberwachung in den Betrieben stark gemacht. Das betrifft in Niedersachsen rund 300 Schlachtbetriebe. Ziel ist es, dass die pflegliche Behandlung der Tiere sichergestellt wird. Die Resonanz auf die Vereinbarung ist zwiegespalten, jedoch nur, weil noch Fragen offenstehen. Angemerkt wird vom Datenschutz als große Hürde, Mitarbeiter, die nicht gefilmt werden wollen und die Sorge der Schlachthofbetreiber vor Beschwerden. Der Softwarehersteller artec technologies bietet hierzu eine praktikable Systemlösung – eine datenschutzkonforme Videoüberwachung nach DSGVO“. Die Software wird bereits erfolgreich in der Industrie und in öffentlichen Bereichen eingesetzt.

In der NDR3-Sendung Hallo Niedersachsen vom 13.02.19 nennt Heike Hastick vom Verband der Fleischwirtschaft ein Beispiel zur Datenschutz-Problematik. So ist ein Fall bekannt geworden, wo ein Schlachthofbetreiber Videoüberwachung installiert hat. Ein amtlicher Fachassistent fühlte sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt. Beim zuständigen Landesamt für Datenschutz hatte er sich beschwert und Recht bekommen. Damit wurde die Videoüberwachung in diesem Fall untersagt. „Das muss nicht sein, sagt Thomas Hoffmann CEO der artec technologies, und führt weiter aus, in der Politik, wohl aber auch bei den zuständigen Verbänden und Betrieben besteht offensichtlich Unkenntnis darüber, dass eine datenschutzkonforme Videoüberwachung durchaus möglich ist“. Die artec technologies bietet zuverlässige und praktikable Systemlösungen, um Datenschutzrichtlinien einzuhalten. So wird das Persönlichkeitsrecht gewahrt, welches mit speziellen Filtern in der Liveansicht Personen unscharf darstellt und somit anonymisiert. Der Zugriff auf unverschleierte Aufzeichnungen kann nur durch eine besondere Legitimation erfolgen und ist mehrfach gesichert.

Weitergehende Informationen zur datenschutzkonformen Videoüberwachung: https://www.videodatenschutz.de/

Über die artec technologies AG

Die börsennotierte artec technologies AG (WKN 520958) aus Diepholz (Deutschland) entwickelt und produziert innovative Software- und Systemlösungen für die Übertragung, Aufzeichnung und Auswertung von Video-, Audio- und Metadaten in Netzwerken und Internet. artec bietet seinen Kunden einen Komplettservice (Projektierung, Inbetriebnahme, Service & Support) sowohl für die Standardprodukte als auch die Sonderentwicklungen und Cloud-Dienste an.

>> www.artec.de
>> www.xentaurix.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

artec technologies AG
Mühlenstrasse 15-18
49356 Diepholz
Telefon: +49 (5441) 599-50
Telefax: +49 (5441) 599-570
http://www.artec.de

Ansprechpartner:
Thomas Hoffmann
Geschäftsführer
Telefon: +49 (5441) 599530
Fax: +49 (5441) 5995708
E-Mail: presse@artec.de
Fabian Lorenz
Presse und Investor Relations
Telefon: +49 (5441) 599516
Fax: +49 (5441) 599570
E-Mail: investor.relations@artec.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.