Presseartikel mit Niveau – Einfach gut!

Das müssen Sie bei der Wartung und Instandhaltung von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen beachten

Die Betreiber von Einrichtungen, welche nach entsprechenden Bauverordnungen und DIN-Normen zum Betrieb einer Sicherheitsbeleuchtungsanlage verpflichtet sind, müssen auch dafür Sorge tragen, dass diese in regelmäßigen Abständen gewartet und nach Bedarf instandgesetzt werden.

Im Rahmen einer jährlichen Wartung ist das komplette System auf seine bestimmungsmäßige Funktionsfähigkeit zu prüfen. Schwerpunkte stellen dabei die Inspektion der Batterie, der Betriebsumgebung und der Leuchtmittel dar.

Unabhängig davon, ob eine Zentralbatterieanlage oder Einzelbatterieleuchten aufzufinden sind, ist die Kapazität und Funktion der Batterie(n) sowie jedes hinterleuchtete Zeichen über die Bemessungsbetriebsdauer zu testen. Wichtig beim Kapazitätstest ist, dass dieser nur zu Zeiten von geringem Risiko stattfinden darf, da sich theoretisch im Anschluss der Testarbeiten ein Ausfall der allgemeinen Beleuchtung ereignen kann und die Sicherheitsbeleuchtung in diesem Fall nicht über die vorgeschriebene Betriebsdauer standhält.

Unterjährig sind Sichtprüfungen durchzuführen und die Betriebsbereitschaft der Überwachungseinrichtung (nur bei Zentralbatterieanlagen) zu prüfen. Einzelbatterieleuchten sind monatlich über eine ausreichende Dauer auf Batteriebetrieb umzuschalten und so einem Funktionstest zu unterziehen.

Defekte Batterien sowie Leuchtmittel sind zu ersetzen. Angemerkt sei, dass nur Originalleuchtmittel mit vorgeschriebener Leistung und identischem Lichtstrom Verwendung finden dürfen.

Die Aufzeichnungen zu den Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten wie bspw. Prüfprotokolle sind in einem Prüfbuch festzuhalten. Ebenso gilt dies für alle mit der Sicherheitsbeleuchtungsanlage in Verbindung stehenden Ereignisse. Die Verantwortung für das Prüfbuch trägt der Anlagebetreiber.

Laut DIN VDE V 0108-100-1 / Pkt. 6.1 müssen die Qualifikationen des Prüfpersonals im Rahmen von Wartungs- und Reparaturarbeiten den einschlägigen Normen und nationalen Regelwerken entsprechen. Als Dienstleister in diesem Bereich kann die Akkurat – Gesicherte Stromversorgungen GmbH entsprechende Qualifikationen vorweisen und besitzt langjährige Erfahrungen sowie geschultes Personal für verschiedenste Anlagetypen wie Inotec, Schuster, Kaufel, RP und viele mehr.

Wir freuen uns über Ihre Anfrage!

Über die Akkurat GSV GmbH

Die Akkurat – Gesicherte Stromversorgungen GmbH, mit Sitz in Radebeul, ist ein Dienstleistung- & Handelsunternehmen, welches fokussiert Beratungs-, Montage- & Servicedienstleistungen für USV-Anlagen, Sicherheitslichtgeräte und Netzersatzanlagen erbringt und mehr als 20 Jahre Erfahrung in diesem Bereich vorweisen kann.

Unsere Ansätze sind ganzheitlich und kundenorientiert. Unsere Beratung ist objektiv und neutral. Durch die regelmäßige Weiterbildung unserer Mitarbeiter und fortlaufende Investitionen in unser Arbeitsgerät, gewährleisten wir, stets auf dem "State oft the Art" zu sein.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Akkurat GSV GmbH
Seestr. 2
01445 Radebeul
Telefon: +49 (351) 83044-33
Telefax: +49 (351) 83044-35
http://akkurat-gsv.de

Ansprechpartner:
Michael Hoffmann
Vertrieb
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel