Presseartikel mit Niveau – Einfach gut!

Prüforganisationen begrüßen neues Gesetz für überwachungsbedürftige Anlagen

.
– Eigenständiges Gesetz sorgt für Klarheit und gewährleistet angemessene Sicherheit
– TÜV-Verband: Nachbesserungen im Bereich Cybersicherheit von technischen Anlagen notwendig
– Anlagensicherheitsreport 2020: Gefährliche Mängel bei 4.200 Aufzügen
– Übergangsfrist für Nachrüstung der Notrufsysteme läuft im Dezember ab 

Die Prüforganisationen begrüßen die geplante gesetzliche Neuordnung der Sicherheitsprüfungen überwachungsbedürftiger Anlagen wie Aufzüge, Anlagen mit Brand- und Explosionsgefahr oder Dampf- und Druckanlagen, fordern aber inhaltliche Nachbesserungen beim Schutz vor Cyberangriffen. „Mit einem eigenen Gesetz für überwachungsbedürftige Anlagen wird mehr Klarheit für Hersteller, Betreiber und Prüforganisationen geschaffen“, sagte Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands (VdTÜV), bei der Vorstellung des „Anlagensicherheitsreports 2020“. „Das Gesetz stärkt die regelmäßige Prüfung der Anlagen im laufenden Betrieb durch unabhängige Überwachungsstellen und gewährleistet damit ein angemessenes Sicherheitsniveau für Arbeitnehmer und andere Personen, die sich im Umfeld der Anlagen aufhalten.“ Eine weitere Verbesserung sei, dass im Zuge der Neuordnung die Anforderungen an die Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) künftig bundeseinheitlich geregelt werden. Damit werden die unterschiedlichen Vorgaben aus 16 Bundesländern abgelöst, was erheblichen organisatorischen und finanziellen Aufwand verursacht hat. Zusätzliche Regelungen fordert der TÜV-Verband im Bereich der Cybersicherheit. „Die digitalen Steuerungen moderner Anlagen in der Industrie oder in der Gebäudetechnik sind Einfallstore für kriminelle Hacker, die verheerende Schäden anrichten können“, sagte Bühler. „Vor dem Hintergrund der zunehmenden Vernetzung im Internet of Things muss bei technischen Anlagen die IT-Sicherheit stärker berücksichtigt werden.“ So sollten unabhängige Prüforganisationen unter anderem prüfen können, ob die Steuerungssoftware einer Anlage einwandfrei funktioniert und die aktuellste Version verwendet wird. Eine ausführliche Kommentierung des Gesetzentwurfes hat der TÜV-Verband im Rahmen der Verbändeanhörung vorgenommen.

Anlagensicherheitsreport: Hohe Mängelquoten bei Aufzügen und Tankstellen

Die aggregierten Ergebnisse der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen aller in Deutschland tätigen Third-Party-ZÜS fließen in den Anlagensicherheitsreport (ASR) ein, der einmal pro Jahr vom TÜV-Verband herausgegeben wird. Zu den überwachungsbedürftigen Anlagen gehören neben Aufzügen auch Druckbehälteranlagen wie Gasspeicher und Dampfkessel sowie bestimmte Anlagen in brand- und explosionsgefährdeten Bereichen (Ex-Anlagen), darunter Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen. „Der aktuelle Report zeigt, wie wichtig von Herstellern und Betreibern unabhängige Sicherheitsprüfungen im laufenden Betrieb der Anlagen sind“, betonte Bühler. So stellten die Prüfer:innen im Jahr 2019 bei rund 4.200 Aufzugsanlagen „gefährliche Mängel“ wie mangelhafte Absturzsicherungen oder defekte Notrufsysteme fest. Das entspricht 0,7 Prozent aller rund 607.000 untersuchten Personenaufzüge in Deutschland. „Kann die Anlage nicht sofort nachgebessert werden, werden die Aufzüge von den zuständigen Aufsichtsbehörden vor Ort stillgelegt“, sagte Bühler. Das war bei rund 3.000 Aufzügen der Fall. Bei weiteren 11,9 Prozent der Anlagen entdeckten die Prüfer:innen „sicherheitserhebliche Mängel“, die von den Betreibern nachgebessert und dann erneut begutachtet werden müssen. 43,9 Prozent der geprüften Aufzüge hatten „geringfügige Mängel“ und nur 43,5 Prozent waren „ohne Mängel“.

Aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung wird es voraussichtlich zu einem kräftigen Anstieg der Mängelquoten kommen. Ab dem 1. Januar 2021 müssen alle Aufzüge in Deutschland mit einem Zwei-Wege-Kommunikationssystem ausgerüstet sein, über das ein Notdienst ständig erreichbar ist. Ende 2020 läuft die fünf Jahre dauernde Übergangsfrist für die Nachrüstung der Anlagen ab. Nach Schätzung des TÜV-Verbands sind aktuell 15 bis 20 Prozent aller Aufzugsanlagen noch nicht ausreichend ausgestattet. Das entspricht rund 90.000 bis 120.000 Aufzüge. „Nicht konforme Anlagen werden bei der nächsten, jährlich stattfindenden Aufzugsprüfung bemängelt“, sagte Bühler. „Die Betreiber müssen dann unverzüglich nachbessern.“ Dann findet eine erneute Prüfung statt. Ist der Mangel nicht behoben, informieren die Prüfer:innen die zuständige Aufsichtsbehörde vor Ort, die über eine Stilllegung des Aufzugs entscheidet. Bühler: „Die Betreiber sollten nicht warten und betroffene Anlagen umgehend nachrüsten.“

Auch Anlagen, bei denen Brand- und Explosionsgefahr besteht, müssen sowohl vor der Inbetriebnahme als auch im laufenden Betrieb von unabhängigen Stellen geprüft werden. Bei 18,2 Prozent der rund 6.000 im Jahr 2019 untersuchten Tankstellen in Deutschland haben die Prüforganisationen „erhebliche Mängel“ festgestellt. Das ist ein Anstieg um 3,8 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr. „Erhebliche Mängel müssen beseitigt werden, um Gefahren für die Tankstellennutzer und die im Umfeld der Anlagen tätigen Personen abzuwenden“, sagte Bühler. Bei 6 Tankstellen (0,1 Prozent) ermittelten die Prüforganisationen „gefährliche Mängel“. In diesen Fällen fordern die Prüfer:innen die Betreiberfirmen auf, die Anlage außer Betrieb zu nehmen und informieren unverzüglich die zuständige Aufsichtsbehörde. Weitere 28,4 Prozent der untersuchten Tankstellen wiesen „geringfügige Mängel“ auf und 53,3 Prozent waren „mängelfrei“. Darüber hinaus haben die Überwachungsstellen 1.066 Gasfüllanlagen geprüft. Bei 17 Prozent der untersuchten Anlagen haben die Prüfer:innen „erhebliche Mängel“ festgestellt. 36,9 Prozent der Anlagen hatten „geringfügige Mängel“ und 45,9 Prozent waren „ohne Mängel“. Zunehmende Bedeutung im Bereich Brand- und Explosionsschutz wird aus Sicht des TÜV-Verbands der Auf- und Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur im Zuge der Energiewende bekommen. „Die Sicherheit muss bei Produktion, Lagerung, Transport und Verwendung von Wasserstoff von Beginn an mitgedacht werden“, sagte Bühler.

Darüber hinaus prüfen die Überwachungsstellen rund 350.000 Druckbehälter und Dampfkesselanlagen pro Jahr. In der Industrie werden die Anlagen unter anderem zur Stromproduktion oder zur Erzeugung von Prozessdampf eingesetzt. Allerdings werden sie zunehmend um digitale Komponenten ergänzt, vernetzt und in das globale Internet of Things eingebunden. Die Sicherheit von Dampf- und Druckanlagen ist nach dem heutigen Stand der Technik auf einem sehr hohen Niveau. Mit einem Anteil von 80 Prozent war die große Mehrheit der Druckbehälteranlagen im Jahr 2019 „mängelfrei“. Weitere 16 Prozent verzeichneten „geringfügige Mängel. Dennoch wiesen immerhin 3,9 Prozent „erhebliche Mängel“ auf, was fast 14.000 Anlagen entspricht. Und rund 350 der geprüften Druckbehälter oder 0,1 Prozent hatten „gefährliche Mängel“.

Die vollständige Mängelstatistik sowie zahlreiche Fachartikel rund um die Sicherheit technischer Anlagen sind im Anlagensicherheitsreport 2020 kostenlos abrufbar unter: http://www.technische-ueberwachung.de

Der Anlagensicherheits-Report 2020 erscheint in der VdTÜV-Zeitschrift „Technische Überwachung“. Mitgewirkt haben folgende Zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS): DEKRA Automobil GmbH, DEKRA Testing and Certification GmbH, GTÜ Anlagensicherheit GmbH, Lloyd´s Register Deutschland GmbH, SGS-TÜV Saar GmbH, TÜV Austria Service GmbH, TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG, TÜV Rheinland Industrie Service GmbH, TÜV SÜD Chemie Service GmbH, TÜV SÜD Industrie Service GmbH, TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH und TÜV Thüringen e. V.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV-Verband e.V.
Friedrichstraße 136
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 760095-400
Telefax: +49 (30) 760095-401
https://www.tuev-verband.de

Ansprechpartner:
Maurice Shahd
Leiter Kommunikation & Pressesprecher
Telefon: +49 (30) 760095-320
E-Mail: maurice.shahd@vdtuev.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel