Presseartikel mit Niveau – Einfach gut!

UK Conformity Assessment: Closing the gap between CE and UKCA marking (Webinar | Online)

Der Brexit hat die Beziehung des Vereinigten Königreichs zur Europäischen Union in mehreren Punkten verändert. Zu den am meisten diskutierten Bereichen gehören der freie Markt und Verkehr von Produkten. Bis zum 31. Dezember 2020 konnte ein CE-gekennzeichnetes Produkt frei zwischen beiden Regionen zirkulieren, zum Jahresbeginn hat sich der regulatorische Rahmen geändert.

Die UKCA-Kennzeichnung (UK Conformity Assessment) ist mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU für bestimmte in England, Wales und Schottland verkaufte Produkte erforderlich ist. Mit ihr wird bestätigt, dass das Produkt die Anforderungen erfüllt.

Die Anforderungen der Gesetzgebung werden auf die meisten Produkte angewendet, die derzeit die CE-Kennzeichnung benötigen, um auf dem britischen Markt in Verkehr gebracht zu werden. Es gibt eine kurze Übergangszeit, in der die CE-Kennzeichnung bis Ende 2021 akzeptiert wird. Ab dem 1. Januar 2022 werden in England, Wales und Schottland nur noch Produkte mit dem UKCA-Zeichen akzeptiert.

Das erwartet Sie
In unserem Webinar möchten wir Ihnen die UKCA vorstellen und ihre Fragen beantworten. Am Ende des Webinars werden Sie eine Vorstellung haben, welche Chancen sich für Ihr Unternehmen mit einer UKCA-Kennzeichnung bieten.

 

Für wen ist das Webinar geeignet
Hersteller von Produkten, die im industriellen Umfeld zum Einsatz kommen.

Jetzt anmelden: https://bit.ly/3vbeG28 

Datum: 19. Mai 2021

Zeit: 14:00-14:45 Uhr (CET)

Sprache: Englisch

Referenten:

  • Robert Pennycook, Technical Manager UK &I, Lloyd’s Register
  • Mark Verboon, Quality Manager, Lloyd’s Register
  • Ton Verburg, Area Manager North Europe, Lloyd’s Register

Eventdatum: Mittwoch, 19. Mai 2021 14:00 – 14:45

Eventort: Online

Firmenkontakt und Herausgeber der Eventbeschreibung:

Lloyd’s Register Deutschland GmbH
Butzweilerhofallee 3
50829 Köln
Telefon: +49 (221) 96757700
Telefax: +49 (221) 27114970
http://www.lr.org/de

Für das oben stehende Event ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben)
verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Eventbeschreibung, sowie der angehängten
Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH
übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit des dargestellten Events. Auch bei
Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung
ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem
angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen
dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet