Presseartikel mit Niveau – Einfach gut!

Bearbeitungsmaschinen: Zustand und Sicherheit jährlich prüfen lassen

Ob Drehbank, Kreissäge oder Säulenbohrer: Beim Umgang mit Bearbeitungsmaschinen gilt es zum Schutz des Bedienpersonals zahlreiche Sicherheitsvorgaben zu beachten. Der Arbeitgeber ist in der Pflicht: Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung hat er dafür zu sorgen, dass seine Mitarbeitenden die Arbeitsmittel sicher verwenden. Eine wichtige Maßnahme hierfür sind regelmäßige Maschinenprüfungen.

Kontrollen im Jahresrhythmus

Konkrete Prüffristen nennt die Verordnung nicht. „So genannte spanabhebende Arbeitsmittel wie Drehmaschinen, Sägen oder Fräsen sollten alle zwölf Monate überprüft werden – und zwar durch eine dazu befähigte Person“, sagt Christian Thielmann, Experte für die Zertifizierung von Maschinen bei TÜV Rheinland. Kontrolliert werden muss etwa, ob eine Maschine dem aktuellen und angemessenen sicherheitstechnischen Stand der Technik entspricht, die Schutzeinrichtungen fehlerfrei funktionieren und ob Mängel durch Abnutzung oder Beschädigungen vorhanden sind. „Bei Bedarf gibt der Prüfer Empfehlungen zum sicheren, rechtskonformen Betrieb des Arbeitsmittels. Abweichungen von der Verordnung muss der Arbeitgeber zudem umgehend beseitigen“, so der TÜV Rheinland-Experte.

Prüfungen dokumentieren

Aufgrund der Komplexität des Themas sollten Maschinenbetreiber auf das Fachwissen von unabhängigen Dienstleistern wie TÜV Rheinland und seinen Prüfservice zurückgreifen. „Da wir als unabhängige Fachleute keinerlei Bezug zu Betrieb und Hersteller der Maschinen und kein wirtschaftliches Interesse an Umbauten und Materialaustausch haben, ist eine objektive Bewertung sichergestellt“, erläutert Christian Thielmann. Jede Maschinenprüfung wird von den Fachleuten sorgfältig dokumentiert und mit dem Betreiber besprochen. Die Dokumentation hält konkrete Zuweisungen zur Maschine, den Zustand am Prüfungstag und mögliche Mängel fest. Dazu gibt es die abschließende Beurteilung und, wenn gewünscht, Handlungsempfehlungen. Den Bericht gilt es sicher aufzubewahren: Im Schadensfall dient er als Nachweis, dass der Arbeitgeber seiner gesetzlichen Fürsorgepflicht nachgekommen ist.

Weitere Informationen unter www.tuv.com/pruefservice bei TÜV Rheinland

Über TÜV Rheinland

Sicherheit und Qualität in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen: Dafür steht TÜV Rheinland. Mit mehr als 20.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 2 Milliarden Euro zählt das vor rund 150 Jahren gegründete Unternehmen zu den weltweit führenden Prüfdienstleistern. Die hoch qualifizierten Expertinnen und Experten von TÜV Rheinland prüfen rund um den Globus technische Anlagen und Produkte, begleiten Innovationen in Technik und Wirtschaft, trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und zertifizieren Managementsysteme nach internationalen Standards. Damit sorgen die unabhängigen Fachleute für Vertrauen entlang globaler Warenströme und Wertschöpfungsketten. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
Telefon: +49 (221) 806-2148
http://www.tuv.com

Ansprechpartner:
Nicole Krzemien
Pressesprecherin Industrie Service
Telefon: +49 (221) 806-4099
E-Mail: nicole.krzemien@de.tuv.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel