Presseartikel mit Niveau – Einfach gut!

Maschinensicherheit in der Produktion

 

Thema

Sicherheit im industriellen Umfeld erfährt eine ständig wachsende Bedeutung. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sichere Arbeitsmittel (Maschinen) zur Verfügung zu stellen.

Welche Anforderungen werden an den Arbeitgeber gestellt, um dieser Verpflichtung nachzukommen? Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung, Umsetzung und Überprüfung der Schutzmaßnahmen auf den Stand der Technik sowie die Durchführung von Prüfungen sind wichtige Bestandteile der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung.

Häufig stellt sich bei der Bewertung von Umbaumaßnahmen die Frage, ob es sich um eine “wesentliche Veränderung“ oder bei der Zusammenstellung oder Verkettung von Maschinen um eine “Gesamtheit von Maschinen“ handelt.

Das Webinar gibt einen Überblick über die rechtskonforme Vorgehensweise zum sicheren Betrieb von Maschinen. Im Nachgang stehen Ihnen unsere Experten im Online-Chat persönlich zur Verfügung.

Ziel

Die Teilnehmer bekommen vermittelt, welche Anforderungen es nach Betriebssicherheitsverordnung für Maschinen und Anlagen gibt.

Zielgruppe

  • Geschäftsführer und Produktionsleiter
  • Sicherheitsbeauftragte und Verantwortliche bei Maschinenbetreibern
  • Planer, Konstrukteure, Integratoren und Schaltschrankbauer

Webinare

  • Umbau von Maschinen
    Im Lebenszyklus einer Maschine wird diese häufig verändert oder umgebaut. Diese Veränderungen müssen betrachtet, bewertet und dokumentiert werden.
  • Gesamtheit von Maschinen
    Bei der Herstellung von Produkten ist es häufig der Fall, dass Maschinen zu einer Einheit zusammengestellt werden. Wir bewerten anhand von Beispielen, ob der Betreiber durch die Anordnung von vollständigen oder unvollständigen Maschinen eine Gesamtheit nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG geschaffen hat.
  • Gefährdungsbeurteilung und Stand der Technik
    Um Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine sichere Maschine zur Verfügung zu stellen, muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Diese muss in regelmäßigen Abständen überprüft und die Schutzmaßnahmen auf den Stand der Technik überprüft werden.
  • Prüfungen nach BetrSichV
    Zu den Pflichten des Betreibers gehören gemäß Betriebssicherheitsverordnung die Prüfung der Arbeitsmittel vor der erstmaligen Verwendung sowie in regelmäßigen Abständen. Wir geben einen Einblick in die umfassenden Prüfungen nach BetrSichV von Schutz- und Sicherheitseinrichtungen.

Für die Teilnahme wird keine Gebühr erhoben.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

EUCHNER GmbH + Co. KG
Kohlhammerstr. 16
70771 Leinfelden-Echterdingen
Telefon: +49 (711) 7597-0
Telefax: +49 (711) 753316
http://www.euchner.de

Ansprechpartner:
Alexandra Weiße
Marketing
Telefon: +49 (711) 7597-278
Fax: +49 (711) 7597-385
E-Mail: alexandra.weisse@euchner.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel