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Leichtes Spiel für Erbschleicher

Wenn Oma oder Opa plötzlich, nach dem Tod ihres Partners, einen neuen Freund haben, der Einfluss auf familiäre Belange, Geld- und Immobiliengeschäfte nimmt, ist Vorsicht geboten!

Ums Erbe betrogen: Wann es für Angehörige besser ist, einen Detektiv einzuschalten.

Die Bevölkerung in Deutschland wird immer älter, hinzu kommt die wachsende soziale Isolation vieler Senioren. Diese Entwicklung machen sich Erbschleicher zunutze. Meist haben sie es auf alleinstehende, vermögende Senioren abgesehen, deren Gutgläubigkeit sie schamlos ausnutzen. Wenn Kinder oder Enkel vermuten, dass jemand ans Geld der Großmutter möchte oder wenn ein mutmaßlicher Erbschleicher sogar ein Kontaktverbot gegen Familienangehörige erwirkt, ist schnelles Handeln gefragt.

Woran erkennt man Erbschleicher und wie gehen sie vor?

Erbschleicher handeln meist nach dem gleichen Prinzip. Ihre Opfer sind vorwiegend ältere Menschen mit Vermögen, die ihre Angehörigen nicht ständig um sich haben. In der Regel verbindet die Betrüger kein Verwandtschaftsverhältnis mit ihren Opfern. Sie „schleichen“ sich in das Leben des Betroffenen und verbringen viel Zeit mit ihm. Haben sie den Senior so weit manipuliert, dass er ihnen blind vertraut, übernehmen die Erbschleicher nach und nach mehr Kontrolle und bringen das Erbe an sich, indem sie eine Änderung des Testaments zu ihren Gunsten erwirken. Weigert sich der Betroffene, sein Testament zu ändern, erpresst ihn der Erbschleicher. Beispielsweise indem er seinem Opfer damit droht, es zu verlassen. In manchen Fällen drängt der Erbschleicher auf eine Heirat oder Adoption.

Wie können Erbschleicher eine Vorsorgevollmacht missbrauchen?

Einige Erbschleicher bringen ihre Opfer auch dazu, ihnen eine Vorsorgevollmacht auszustellen. Dies hat weitreichende Folgen: Mit einer Vorsorgevollmacht können die Betrüger über Finanzen und Konten des Betroffenen verfügen, dessen Immobilien verkaufen und sogar einen Umzug erzwingen. Auch ein Kontaktverbot für Angehörige können sie damit im Schlimmsten Fall durchsetzen. Hat der Erblasser Verwandte oder Freunde, die sich um ihn sorgen, wird der Erbschleicher den Kontakt mit allen Mitteln unterbinden wollen. Eine beliebte Taktik: Er macht die misstrauischen Familienmitglieder vor dem Opfer schlecht oder behauptet Unwahrheiten, um das gute Verhältnis zu zerstören.

Detektiv bei Erbschleicherei: Ist der Erblasser testierunfähig?

Bei einem Verdacht auf Erbschleicherei ist schnelles Handeln von Vorteil. Ein Prozess um das Erbe ist zwar erst nach dem Tod des Erblassers möglich. Da die Beweislast bei den klagenden Angehörigen liegt, empfiehlt es sich jedoch, schon zu Lebzeiten gerichtsfestes Beweismaterial für die unrechtmäßige Aneignung des Erbes zu sammeln – eine erfahrene Detektei kann hierbei unterstützen.

So ist es zum Beispiel sinnvoll, den Gesundheitszustand des Betroffenen regelmäßig zu dokumentieren. Denn das Vorliegen einer geistigen Störung und eine mögliche, damit verbundene Einschränkung der Einsichts- und Handlungsfähigkeit während der Erstellung des Testaments werden später als Grundlage für das Urteil herangezogen.

Was viele nicht wissen: Erbschleicherei ist in Deutschland kein Straftatbestand.

Eine Verurteilung des Betrügers ist damit nur möglich, wenn ihm die Kläger strafbare Taten in Verbindung mit dem Erschleichen des Erbes nachweisen können.

Unsere Detektive helfen, ihre Verwandten vor Erbschleichern zu schützen

Die Detektei Lentz & Co. GmbH konzentriert sich daher bei den Ermittlungen und Observationen auf rechtswidrige Vergehen wie Nötigung (§240 StGB), Betrug (§263 StGB) oder Urkundenfälschung (§267 StGB).

 

Über die Lentz & Co. GmbH

Die Detektei Lentz & Co. GmbH wurde im März 1995 gegründet und hat sich ausschließlich auf die Durchführung von Ermittlungen, Recherchen und Observationen in Deutschland, Europa und Übersee für private Mandanten, Rechtsanwälte und Firmen spezialisiert.

Unser geschäftsführender Gesellschafter Marcus R. Lentz ist selbst ZAD geprüfter Privatermittler – IHK und geprüfter Fachgutachter und Sachverständiger für das Detektei- und Bewachungsgewerbe und als solcher wegen seiner fachlichen Expertise schon oftmals von zahlreichen Gerichten bundesweit als sachverständiger Gutachter durch schriftlichen Beschluss berufen.

Für die ‚Nachweisbare, geprüfte Qualität bei Wirtschafts- und Privatermittlungen‘ sind wir nach dem Standard DIN SPEC 33452 und für unser Qualitätsmanagement nach DIN ISO 9001:2015 durch den TÜV geprüft und zertifiziert.

Wir beschäftigen ausschließlich zweijährig in Vollzeit ausgebildete ZAD geprüfte Privatermittler – IHK in Festanstellung. Eine Kooperation mit Subunternehmern und Aushilfen findet nicht statt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Lentz & Co. GmbH
Am Hauptbahnhof 10
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Telefon: +49 (69) 257866-30
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Marcus Lentz
geschäftsführender Gesellschafter
E-Mail: marcus.lentz@lentz.de
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