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Binger IntensivSeminar: Qualifikation „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Systeme und Anlagen“

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Energieaudits entsprechend der Anforderungen nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) und der DIN EN 16247.

Energieberater, die die Durchführung von Energieaudits inkl. Förderung anbieten möchten, benötigen den Nachweis einer entsprechenden Qualifikation um in die Energieeffizienz-Expertenliste des BAFA aufgenommen zu werden. Neben einer Grundausbildung (Studium, Fachausbildung) wird eine Zusatzqualifikation vorausgesetzt, welche für neue Energieberater 80 Unterrichtseinheiten (UE) aus verschiedenen Themengebieten umfasst. Bereits gelistete Berater müssen Fortbildungen mit geringerem Umfang nachweisen.

Dieser Energieberater-Lehrgang beinhaltet die geforderten sechs Blöcke mit 80 Unterrichtseinheiten und ist bei der BAFA als Qualifikation für das Modul 1 (Energieaudits) gelistet.

"Berufsbegleitend und mit großer Expertise – wir bilden Sie für die Durchführung von Energieaudits aus!“

Weitere Details erfahren Sie unter: www.tsb-energie.de/Seminare

 

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