Presseartikel mit Niveau – Einfach gut!

Neue Betriebsvereinbarung bietet der Balluff Belegschaft die Möglichkeit, bis zu fünf Tage pro Woche mobil zu arbeiten

Mit der neuen Regelung setzt der Sensor- und Automatisierungsspezialist Balluff für das Thema mobiles Arbeiten auf maximale Flexibilität: Bis zu 100 Prozent der Arbeitszeit können zukünftig in Abstimmung mit der Führungskraft mobil gearbeitet werden. Die Arbeitszeit kann flexibel auf verschiedene Arbeitsorte und Tageszeiten innerhalb und außerhalb des Betriebes aufgeteilt werden. Einzige Grundvoraussetzung ist, dass sich die Aufgaben auch für mobiles Arbeiten eignen. Um die nötige IT-Sicherheit zu garantieren, stellt das Familienunternehmen notwendige Arbeitsmittel wie Notebook, Headset oder Tastatur zur Verfügung. Von der neuen Betriebsvereinbarung profitieren rund 1000 Mitarbeiter an den Balluff Standorten in Deutschland. Nach dem Wegfall der meisten Corona-Regelungen durch das neue Infektionsschutzgesetz bleibt der Sensor- und Automatisierungsspezialist angesichts weiterhin hoher Fallzahlen achtsam. In Kraft treten soll die Betriebsvereinbarung deshalb erst, sobald die pandemische Lage dies erlaubt.

Flexibilität statt Anwesenheitspflicht
Das Unternehmen überführt damit die positiven Erfahrungen mit der mobilen Arbeit der vergangenen zwei Jahre in eine langfristige Regelung. „In einer globalen und vernetzten Welt nimmt die Bedeutung des Ortes, an dem ich meine Arbeit verrichte, immer weiter ab. Denn nicht die Abteilungsgrenzen, der Standort oder Hierarchien bestimmen, mit wem ich zusammenarbeite, sondern die im Projekt benötigten Kompetenzen“, erklärt Michael Weinfurter, Personalleiter bei Balluff. „Die neue Vereinbarung zur mobilen Arbeit bietet unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern maximale Flexibilität statt strikter Anwesenheitspflicht.“ Die neue Vereinbarung erhöht die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und wirkt sich zudem auch positiv auf die Mobilität der Mitarbeiter aus. „Beispielsweise können Eltern ihr Kind morgens zur Betreuung bringen, dann ins Büro fahren und es am frühen Nachmittag wieder abholen. Die verbliebene Arbeitszeit wird dann mobil gearbeitet. So können Pendler auch die Stoßzeiten im Berufsverkehr umgehen“, nennt Weinfurter konkrete Vorteile für die Beschäftigten.

Gemeinsam an einem Strang
„Die Betriebsvereinbarung ist das Ergebnis der sehr guten Zusammenarbeit aus Betriebsrat, HR-Abteilung und der Geschäftsführung“ so Weinfurter, „Sie ist ein weiterer Baustein in einer Reihe von Maßnahmen, um der Belegschaft des global aufgestellten Familienunternehmens eine moderne und flexible Form der Zusammenarbeit zu bieten.“ Außer modernen Tools zur Kollaboration, individuellen und flexiblen Arbeitszeitmodellen, Sonderregelungen für Elternzeit, bei Pflegebedarf oder zur Altersteilzeit, individuellen Weiterentwicklungs- und Schulungsangeboten entwickelte Balluff im vergangenen Jahr auch ein neues, modernes Arbeitsplatzkonzept.

New Work in Neuhausen
Balluff setzt zukünftig auf eine offene Raumgestaltung und prüft das Prinzip geteilter Arbeitsplätze. Zusätzlich gibt es mit Telefonzellen und Ruhezonen Möglichkeiten, sich zurückzuziehen. Einen besonderen Fokus hat Balluff auf die Gestaltung der Meetingräume gelegt: Hybride Meetings – also Besprechungen, bei denen Teilnehmende vor Ort und per Video zugeschaltet werden – sind genauso Teil des Konzepts wie Besprechungen oder Workshops, bei denen der kreative Austausch im Fokus steht. Das neue Konzept wird seit vergangenem Jahr in einer sogenannten New Work Area in Neuhausen getestet und dann mit der Fertigstellung des sich derzeit im Bau befindlichen Büro- und Verwaltungsgebäudes am Hauptsitz realisiert. Künftig bietet der Neubau Büroarbeitsplätze für mehr als 530 Personen sowie ein Betriebsrestaurant mit mehr als 280 Plätzen. Der neue Campus bündelt die derzeit an mehreren Standorten verteilten Büroflächen an einem zentralen Ort. Planmäßig soll das Gebäude im Sommer 2023 fertig und bezugsbereit sein. Mit einem Investitionsvolumen von knapp 60 Mio. Euro ist das Bauvorhaben für Balluff eine der größten Einzelinvestitionen in der Unternehmensgeschichte. Das neue Arbeitsplatzkonzept dient auch als Blaupause für weitere Standorte des internationalen Unternehmens.

Raum für innovatives Arbeiten
„Für uns war schnell klar, dass wir nicht mehr zur alten Form der Zusammenarbeit zurückkehren wollen“, sagt Geschäftsführerin Katrin Stegmaier-Hermle. „Wir möchten unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein hohes Maß an Flexibilität bieten und uns so auch von anderen Arbeitgebern in der Region abheben. Das neue Konzept bildet unsere Wachstumspläne und unsere Zukunftsausrichtung ideal ab: eine flexible Arbeitswelt, offene Kommunikation und Raum für innovatives Arbeiten“, erklärt Stegmaier-Hermle.

Über die Balluff GmbH

1921 in Neuhausen a. d. F. gegründet, steht Balluff mit seinen 3600 Mitarbeitern weltweit für innovative Technik, Qualität und branchenübergreifende Erfahrung in der industriellen Automation. Als führender Sensor- und Automatisierungsspezialist bietet das Familienunternehmen in vierter Generation ein umfassendes Portfolio hochwertiger Sensor-, Identifikations- und Bildverarbeitungslösungen inklusive Netzwerktechnik und Software.

Im Jahr 2021 verzeichnete die Balluff Gruppe einen Umsatz von rund 504 Mio. Euro. Neben dem zentralen Firmensitz in Neuhausen a. d. F. verfügt Balluff rund um den Globus über Vertriebs-, Produktions- und Entwicklungsstandorte und ist mit 37 Tochtergesellschaften und weiteren Vertretungen in 61 Ländern aufgestellt. Dies garantiert den Kunden eine schnelle weltweite Verfügbarkeit der Produkte und eine hohe Beratungs- und Servicequalität direkt vor Ort.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Balluff GmbH
Schurwaldstr. 9
73765 Neuhausen
Telefon: +49 (7158) 1730
Telefax: +49 (7158) 69154
http://www.balluff.com

Ansprechpartner:
Felix Reidinger-Tomschin
Telefon: +49 711 97893-42
E-Mail: reidinger-tomschin@cc-stuttgart.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel