Presseartikel mit Niveau – Einfach gut!

Homeoffice: Was müssen Unternehmen für den Arbeitsschutz beachten?

Die Corona-Pandemie hat die Entwicklung hin zu neuen Arbeitsmodellen kräftig beschleunigt. Viele Unternehmen bieten ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nun auch langfristig einen Mix aus Präsenzarbeit und Homeoffice an. Welche rechtlichen Bedingungen dabei für den Arbeitsschutz im Homeoffice beachtet werden müssen, erklärt Tiana-Christin Schuck, Psychologin bei TÜV NORD MEDITÜV. Sie empfiehlt Unternehmen, in jedem Fall die psychische Belastung der Mitarbeitenden im Auge zu behalten.  

Ist es „Telearbeit“ oder „Mobiles Arbeiten“? Davon hängt im Wesentlichen ab, was arbeitsrechtlich zu beachten ist: Ein Telearbeitsplatz ist laut Arbeitsstättenverordnung ein fest eingerichteter Arbeitsplatz im privaten Haushalt. Hier muss der Arbeitgeber die komplette Ausstattung übernehmen und eine Gefährdungsbeurteilung erstellen – zu prüfen sind zum Beispiel Feinstaubemissionen durch Laserdrucker in kleinen Räumen, aber auch die Gefahr von sozialer Isolation bei Mitarbeitenden, die alleine wohnen.

Beim mobilen Arbeiten wiederum entscheiden Beschäftigte selbst, wo sie arbeiten, ob in der eigenen Wohnung, im Zug oder anderswo; es gilt nur das Arbeitsschutzgesetz. Für „Homeoffice“ gibt es noch keine gesetzliche Definition.

Auch für zuhause: Gefährdungsbeurteilungen und Arbeitsschutzunterweisungen 

Inzwischen gibt es in vielen Unternehmen Betriebsvereinbarungen, um das hybride Arbeiten langfristig klar zu regeln. „Meistens wird darin das mobile Arbeiten festgehalten – schon allein aus Kostengründen, da Unternehmen sonst je nach Größe tausende Telearbeitsplätze bewerten und ausstatten müssten“, erläutert Tiana-Christin Schuck. Die Vorgaben im Arbeitsschutz für mobiles Arbeiten seien niedriger und die Umsetzung daher kostengünstiger.

„Unternehmen sollten auch bei mobilem Arbeiten eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und insbesondere ein Augenmerk auf die psychische Belastung legen, da sich die Belastungsfaktoren erheblich verändern können“, so die Expertin für Betriebliches Gesundheitsmanagement. „Konkret könnte beispielsweise die psychische Gefährdung im Homeoffice höher sein, wenn die soziale Unterstützung im Team über die Entfernung schlechter funktioniert oder wenn eine unzureichende räumliche Abgrenzung die Konzentration erschwert.“ Die Gefährdungsbeurteilung erstellen meist Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Psycholog:innen. Unternehmen können dazu eigene Mitarbeitende fortbilden oder die entsprechenden Fachleute extern beauftragen.

Darüber hinaus haben Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auch bei mobilem Arbeiten eine Unterweisungspflicht nach dem Arbeitsschutzgesetz. Das heißt, sie müssen Beschäftigte regelmäßig darin schulen, wie sie ihren Arbeitsplatz gesund und sicher gestalten. So geht es beispielsweise darum, dass der Bildschirm im richtigen Winkel zum Fenster steht, der Tisch ausreichend groß ist, der Stuhl ein gesundes Sitzen ermöglicht, Stuhl und Bildschirm richtig eingestellt sind, die Beleuchtung stimmt und möglichst wenige Störgeräusche auftreten.

Unterstützung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Mit freiwilligen Maßnahmen können Unternehmen darüber hinaus einiges für die Gesundheit ihrer Beschäftigten im Homeoffice tun. „Das ergonomische Arbeiten zuhause kann auch schon mit einem Laptop-Ständer, einer externen Tastatur und Maus verbessert werden“, zählt Tiana-Christin Schuck auf. „Außerdem sollten Führungskräfte ihre Teams für gesundheitliche Risiken bei der Arbeit im Homeoffice sensibilisieren, ihre Mitarbeitenden ermutigen, Bewegungspausen einzubauen und selbst mit gutem Beispiel vorangehen.“

Wichtig sei auch die Unternehmenskultur: Wie sprechen Team-Mitglieder miteinander, wie wird der informelle Austausch gepflegt, wie werden Abwesenheiten kommuniziert und gibt es individuelle Lösungen für unterschiedliche Lebenslagen? Wer solche Tipps beachte und sich auf die Suche nach einer passenden Lösung für die eigene Organisation mache, müsse sich um die Leistungsbereitschaft von Beschäftigten im Homeoffice wenig Sorgen machen, so Tiana-Christin Schuck: „Unternehmen mit einer gesunden Unternehmenskultur profitieren oft vom Homeoffice.“

Mehr zum Arbeitsschutz im Homeoffice und weiterführende Links zum gesunden Arbeiten im Wissensportal der TÜV NORD Akademie: https://www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/wissen-kompakt/arbeitsschutz/arbeitsschutz-im-homeoffice/ 

Über die TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG

Seit über 35 Jahren bildet die TÜV NORD Akademie Fach- und Führungskräfte für die unterschiedlichsten Unternehmen, Wirtschafts- und Aufgabenbereiche aus. Als eines der großen Weiterbildungsunternehmen in Deutschland bieten wir ein umfangreiches Schulungsangebot in zeitgemäßen Lernformen – digital und präsent.

Die TÜV NORD Akademie ist ein Unternehmen der TÜV NORD GROUP, die seit über 150 Jahren weltweit für Sicherheit und Vertrauen steht. Als Wissensunternehmen haben wir die digitale Zukunft fest im Blick.

www.tuevnordakademie.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG
Große Bahnstraße 31
22525 Hamburg
Telefon: +49 (511) 9986-1981
Telefax: iFAX: +49 (511) 998 669 2550
http://www.tuevnordakademie.de

Ansprechpartner:
Annika Burchard
Konzern-Kommunikation
Telefon: +49 (201) 825-1421
E-Mail: presse@tuev-nord.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel