Presseartikel mit Niveau – Einfach gut!

Mit Beschäftigten regelmäßig über Arbeitsschutz sprechen

Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen sollten in Unternehmen hohe Priorität haben, gerade angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels. Ein Instrument dazu ist die regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten in Arbeitsschutzfragen.

Damit Unterweisungen nicht als lästige Pflichtübung wahrgenommen werden, sollten Chefs auf langweilige Monologe verzichten. Stattdessen sichert partnerschaftliches Miteinander Lernerfolg und Motivation bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) gibt in der aktuellen Ausgabe ihres Magazins "etem" Tipps für eine erfolgreiche Unterweisung.

Führungskräfte müssen ihre Beschäftigten vor Beginn einer Tätigkeit und danach regelmäßig unterweisen – in der Regel einmal im Jahr, Auszubildende und unter 18-Jährige sogar alle sechs Monate. Verantwortlich sind Unternehmerinnen und Unternehmer selbst oder von ihnen beauftragte Personen, wie zum Beispiel die direkten Vorgesetzten der Beschäftigten.

Zeit und Ort wählen

Dienstag und Mittwoch ist besser als Montag oder Freitag. Der Grund: Die meisten Menschen sind dienstags und mittwochs motivierter als am Wochenanfang oder -ende. Und die Tageszeit? Wer morgens frisch zur Arbeit kommt, ist meist aufnahmebereiter als kurz vor Feierabend. Auch der Ort ist wichtig: Direkt am Arbeitsplatz kann frisch Gelerntes gleich eingeübt werden.

Beschäftigte einbeziehen

Sicherheitseinrichtungen an Maschinen oder den sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln nicht nur vorführen. Besser dem Team die Möglichkeit geben, es gleich selbst auszuprobieren. Eine Unterweisung soll Arbeitsschutz begreifbar machen – im wahrsten Sinne des Wortes. Wer nur zuhört, merkt sich etwa 20 Prozent des Vorgetragenen. Wer Augen, Ohren und Hände nutzt, über Neues spricht und es gleich ausprobiert, steigert die Merkquote auf bis zu 90 Prozent.

Miteinander reden

Keine langweiligen Monologe. Stattdessen schnell auf den Punkt kommen und Zuhörerinnen und Zuhörer zum Mitmachen animieren. Das geht am besten mit Fragen: Was ist wichtig bei ihrer täglichen Arbeit? Vor welchen Herausforderungen stehen sie? Und was ist nötig, um die Aufgaben bewältigen zu können? Die Antworten liefern die Beschäftigten am besten im Dialog. So lassen sie sich am ehesten vom persönlichen Nutzen von mehr Arbeitssicherheit überzeugen.

Themen bestimmen

Der Arbeitsplatz bestimmt den Inhalt der Unterweisung. Basis ist immer die Gefährdungsbeurteilung. Auch hier sollten Führungskräfte die Beschäftigten einbeziehen und sie selbst mit erarbeiten lassen, welche Gefährdungen bestehen und wie sie sich schützen können.

Vorbild sein

Eine Unterweisung ist nicht nur Aufklärung. Sie enthält auch klare Anweisungen, wie sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verhalten haben. Daher ist sie Chefsache. In kleineren Betrieben muss die Meisterin oder der Meister selbst ran. In größeren Betrieben macht das die Führungskraft des jeweiligen Teams. Wichtig für alle: die eigene Glaubwürdigkeit. Daher immer mit gutem Beispiel vorangehen und sich selbst an die vorgegebenen Regeln halten.

Erfolg kontrollieren

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Gilt auch für das in der Unterweisung Besprochene. Das muss übrigens dokumentiert werden. Bei der Umsetzung Geduld zeigen: Nicht nur meckern, wenn etwas nicht klappt. Führungskräfte sollten ihre Beschäftigten auch bei kleinen Fortschritten loben. Das motiviert. Am Ende haben alle etwas von optimierten Arbeitsabläufen – die Beschäftigten, die Vorgesetzten und der Betrieb.

Podcast und weitere Informationen

Der vollständige Beitrag zur Unterweisung sowie Links zu Medien und Unterweisungshilfen der BG ETEM sind im Onlinemagazin "etem" zu finden.

Wirkungsvolle Unterweisungen sind auch Thema einer neuen Folge des Podcasts "Ganz sicher", den die BG ETEM für Entscheiderinnen und Entscheider in Unternehmen anbietet: Dr. Ralph Hettrich, Leiter des Referats Unternehmermodell der BG ETEM, erklärt, warum Unterweisungen Chefsache sind und wie die BG ihre Mitgliedsbetriebe mit Medien und Informationen zum Thema unterstützt. Tanja Heiler, Druckereibesitzerin aus Westerstede, berichtet aus ihrem Unternehmen – und erzählt, was der Betriebsausflug in den Kletterwald mit einer Unterweisung zu tun hatte. Der Podcast ist im Internet unter www.bgetem.de/ganzsicher zu finden. Außerdem können die Folgen auf Spotify, Soundcloud, Deezer, Google Podcasts und Apple Podcasts angehört und abonniert werden.

Über Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse

Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für 4,3 Millionen Beschäftigte in gut 224.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen übernimmt die BG ETEM die Haftung für die gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse
Gustav-Heinemann-Ufer 130
50968 Köln
Telefon: +49 (221) 3778-0
Telefax: +49 (221) 3778-1199
http://www.bgetem.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel