Presseartikel mit Niveau – Einfach gut!

Sicherheitsrelevante Beleuchtung muss eingeschaltet bleiben

Maßnahmen zur Energieeinsparung, die zurzeit in vielen Bereichen umgesetzt werden, dürfen nicht dazu führen, dass Arbeitswege unsicher werden", darauf weist Johannes Tichi, Vorsitzender der Geschäftsführung der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) hin. "Sicherheitsrelevante Beleuchtung", so Tichi, "muss eingeschaltet bleiben, das ist in der entsprechenden Verordnung der Bundesregierung auch explizit so festgehalten."

Tichi sorgt sich insbesondere um Zeitungszustellerinnen und -zusteller. Diese tragen Zeitungen in der Regel zwischen zwei und sechs Uhr in der Nacht aus. Für sie, aber auch für viele andere Berufstätige, die nachts unterwegs sind, ist die ausreichende Beleuchtung von Grundstücken und Wegen unerlässlich, argumentiert Tichi.

Im Jahr 2021 ereigneten sich knapp 3.000 Unfälle von Zeitungszustellerinnen und -zustellern. Bei jedem vierten Unfall verletzten sich die Zusteller an Hüfte oder Bein. Bei einem weiteren Viertel wurden Fuß oder Knöchel verletzt.

Reflektierende Kleidung und Trillerpfeifen

Die Sicherheit der Zustellerinnen und Zusteller hängt nicht nur von der Beleuchtung von Straßen und Grundstücken ab. Verlage und Zustellunternehmen können viel zur Sicherheit ihrer Beschäftigten beitragen. Auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung, zu der alle Unternehmen verpflichtet sind, statten die Unternehmen ihre Zeitungszustellerinnen und -zusteller etwa mit reflektierenden Warnwesten, zusätzlichen Reflektoren, Stirnlampen oder Trillerpfeifen zur Alarmierung bei Bedrohungen aus. Zustellerinnen und Zusteller schützen sich, in dem sie festes – möglichst knöchelhohes – Schuhwerk tragen. "Die BG ETEM unterstützt Mitgliedsunternehmen bei ihren Präventionsanstrengungen durch zahlreiche Maßnahmen, insbesondere durch persönliche Beratung, durch Seminare und Medien", erläutert Johannes Tichi.

Über Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse

Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für 4,3 Millionen Beschäftigte in gut 224.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen übernimmt die BG ETEM die Haftung für die gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse
Gustav-Heinemann-Ufer 130
50968 Köln
Telefon: +49 (221) 3778-0
Telefax: +49 (221) 3778-1199
http://www.bgetem.de

Ansprechpartner:
Christian Sprotte
Pressesprecher
Telefon: +49 (221) 3778-5521
Fax: +49 (221) 3778-25521
E-Mail: sprotte.christian@bgetem.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel