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Investorenlösung für die Lätzsch GmbH Kunststoffverarbeitung

Die Lätzsch GmbH Kunststoffverarbeitung ist gerettet: Der Insolvenzplan wurde durch die Gläubiger am 28. Februar 2023 mehrheitlich angenommen. „Dank des Engagements aller Beteiligten während der Sanierung und der Entscheidung der Gläubiger bleibt die Lätzsch GmbH erhalten. Positiv ist in diesem Zusammenhang auch die konstruktive Zusammenarbeit mit dem Gläubigerausschuss hervorzuheben, bestehend aus Commerzbank, der Bundesagentur für Arbeit und einem der Hauptlieferanten des Unternehmens“, berichtet Sachwalter Rechtsanwalt Dr. Jörg Schädlich von der Kanzlei Stapper Jacobi Schädlich. Für den traditionsreichen Kunststoffbetrieb konnte ein Investor gefunden werden, der dem Unternehmen nun wieder eine Perspektive bietet: „Die Lätzsch GmbH Kunststoffverarbeitung bleibt erhalten, ebenso wie alle 93 Arbeitsplätze. Das ist nicht nur ein Erfolg für das Sanierungsteam und alle Beteiligten, sondern auch ein ganz wichtiges Signal für die Region und den Industriestandort Sachsen. Wir sind froh, dass die gemeinsame Arbeit der letzten Monate zu diesem Ergebnis geführt hat“, sagt Rechtsanwalt Stefan Ettelt von der Kanzlei Kulitzscher & Ettelt. Er begleitete den Sanierungsprozess des Mittelständlers als Generalbevollmächtigter.

Ganzheitliche Sanierung ermöglicht

Auch Simon Leopold, Geschäftsführer der ABG Consulting-Partner GmbH & Co. KG, ist froh über die Entwicklung im Verfahren. Er stand dem Unternehmen als Sanierungsgeschäftsführer zur Seite und resümiert: „Wir können hier wirklich von einer ganzheitlichen Lösung sprechen. Denn neben der leistungswirtschaftlichen Sanierung in den vergangenen Monaten konnte durch das Engagement des Investors nun auch die finanzwirtschaftliche Neuaufstellung im Rahmen des Insolvenzplanverfahrens umgesetzt werden.“ Entsprechend groß sind die Erleichterung und die Freude aufseiten des sächsischen Familienunternehmens: „Wir sind froh, dass wir nun endlich wieder eine langfristige Perspektive haben und positiv in die Zukunft schauen können. Ein großes Dankeschön geht dabei vor allem an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die trotz der Herausforderungen immer mitgezogen haben, und an unsere Kunden, die auch während des Verfahrens alle an unserer Seite standen“, sagt Hans-Joachim Lätzsch. Als Geschäftsführer war er in dem Eigenverwaltungsverfahren weiter für den operativen Betrieb zuständig.

Die Voraussetzungen für den Neustart des Traditionsunternehmens sind aussichtsreich; die Auftragslage ist stabil und die Geschäfte mit den bestehenden Kunden konnten ungeachtet der Insolvenz weiter ausgebaut werden.

Krise trotz positiver Geschäftsentwicklung

Die Lätzsch GmbH Kunststoffverarbeitung hat eine lange Tradition – die Wurzeln des Unternehmens gehen bis in die 1950er-Jahre zurück. Die Geschäftsentwicklung des Betriebs und das Wachstum der letzten Jahre waren positiv – dann allerdings folgten kurz nacheinander der Wegfall eines Großkunden und die Einschränkungen durch die Corona-Pandemie. Gerade letztere hatte dem Unternehmen zugesetzt: Die Umsatzausfälle konnte die Lätzsch GmbH nicht kurzfristig kompensieren, die wirtschaftliche Lage verschärfte sich. Die Geschäftsleitung erkannte den Handlungsbedarf und stellte einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung, um sich gerichtlich zu sanieren. Dieser wurde vom Amtsgericht Leipzig im September 2021 bestätigt; das Verfahren im Dezember 2021 eröffnet. Seither lief der Geschäftsbetrieb uneingeschränkt weiter. Mit der Bestätigung des Insolvenzplans und der gefundenen Investorenlösung kann das Insolvenzverfahren nun kurzfristig aufgehoben werden.

Weitere Informationen: www.laetzsch.de

Über die Lätzsch GmbH

Das Unternehmen vor den Toren der Messestadt Leipzig ist ein Spezialist in Sachen Kunststoffverarbeitung. Die Leistungen der Lätzsch GmbH umfassen neben der PUR-Verarbeitung (Schäumerei) und der GFK-/CFK-Produktherstellung auch die Metallverarbeitung und unterschiedliche Services. Als Systemlieferant bietet das Unternehmen Komplettlösungen und fertigt auch ganze Baugruppen. Die Produkte reichen von Trennwänden mit energieaufnehmender Funktion, Armlehnen und anderen diversen Interieurbauteilen für Reise- und Stadtbusse über Lenkräder bis hin zu Karosserieteilen für Kraftfahrzeuge, Büromöbelzubehör und sicherheitsrelevanten Baugruppen für Nutzfahrzeuge sowie Fahrzeugkomponenten für Nutz- oder Schienenfahrzeuge.

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