Presseartikel mit Niveau – Einfach gut!

„Digital Jetzt“ – so nutzen Sie die neue Förderung des Bundesministeriums zur Digitalisierung

Nicht erst seit der Pandemie ist klar, dass es in Sachen Digitalisierung in Deutschland noch einiges zu verbessern gibt. Immer mehr Unternehmen werden sich der Wichtigkeit der digitalen Transformation bewusst und gehen entschlossen Schritte in die richtige Richtung.

Doch gerade für kleine und mittelständische Betriebe mit kleinem Budget ist es oft nicht einfach, die Kosten für Digitalisierungsmaßnahmen aufzubringen. Das hat nun auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erkannt und es sich zur Aufgabe gemacht, die Digitalisierung des Mittelstands voranzutreiben. 

Aus diesem Grund gibt es nun eine Investitionsförderung für KMU vom Bundesministerium: “Digital Jetzt”. Wie auch Sie diese Förderung für Ihr Unternehmen nutzen können, erfahren Sie hier.

Was hat es mit der Förderung “Digital Jetzt” auf sich?

Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei der Förderung “Digital Jetzt” um eine Investitionsförderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Im Rahmen des Programms werden finanzielle Zuschüsse für kleine und mittlere Unternehmen bewilligt – das soll Firmen dazu motivieren, in ihre digitale Transformation und die ebenso wichtige Qualifizierung der Mitarbeitenden zu investieren.

Denn dass die digitale Transformation in der Geschäftswelt große Vorteile und nicht zuletzt wirtschaftliche Chancen bietet, ist unbestritten – und das fängt schon bei den Basics an. Vor allem die Möglichkeit, Seminare, Versammlungen und Meetings effizient und reibungslos digital organisieren und abwickeln zu können, ist heutzutage unverzichtbar.

Doch in Digitalisierung investieren zu können ist ein Privileg, das nicht allen Firmen zukommt – bis jetzt. Durch die finanziellen Zuschüsse für Digitalisierungsmaßnahmen und die Weiterbildung von Personal sorgt der Bund nun für tatkräftige Unterstützung von KMU. Das Förderbudget der “Digital Jetzt” Förderung ist mit 5 Millionen Euro pro Monat mehr als vorbildlich.

Gerade für Betriebe, die noch am Anfang stehen oder derzeit einfach kein Budget für Ausgaben außerhalb des Kerngeschäfts haben, eignet sich die “Digital Jetzt” Förderung daher bestens. Wenn es auch in Ihrem Unternehmen Verbesserungsbedarf in Sachen Digitalisierung gibt, sollten Sie die Chance unbedingt nutzen und sich für die finanzielle Unterstützung des Bundes bewerben. 

Wie genau das funktioniert und wofür Sie die Förderung nutzen können, erklären wir Ihnen in Kürze. Doch sehen wir uns zunächst an, welche Voraussetzungen Ihr Betrieb erfüllen muss, um für die Investitionsförderung in Frage zu kommen.

Was sind die Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung?

Die “Digital Jetzt” Förderung kommt allen kleinen und mittelständischen Betrieben zu Gute – ganz unabhängig von ihrer Branche. Sogar Handwerksbetriebe und Unternehmen, die in freien Berufen tätig sind, haben Anspruch auf die finanzielle Unterstützung des Bundes.

Die einzigen Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, sind eine bestimmte Anzahl an Mitarbeitenden und eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland, in der die Maßnahmen durchgeführt werden. Wenn Ihr Betrieb mindestens drei und maximal 499 Beschäftigte hat, steht der Genehmigung Ihres Förderantrags nichts im Weg.

Natürlich wird die Förderung nur dann bewilligt, wenn Ihr Unternehmen auch ein konkretes Fördervorhaben plant. In Ihrem Antrag müssen daher einige Punkte enthalten sein, die dem Bundesministerium einen Überblick über Ihre Pläne geben. Bevor Sie den Antrag stellen, sollten Sie daher folgende Vorbereitungen treffen:

– Erstellen Sie einen Digitalisierungsplan, der auf Ihr Fördervorhaben abgestimmt ist
– Erläutern Sie Ihr Digitalisierungsvorhaben im Detail
– Beschreiben Sie den derzeitigen Stand der digitalen Transformation in Ihrem Unternehmen
– Erläutern Sie, welche Vorteile die Förderung hat und wie genau das Fördervorhaben zu Ihrem wirtschaftlichen Erfolg beiträgt
– Zeigen Sie die Ziele, die mit Ihrem Fördervorhaben erreicht werden sollen

Wichtig ist ebenfalls, dass Ihr Fördervorhaben zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen hat. In der Regel haben Sie im Anschluss an den Erhalt der Förderung ein Jahr Zeit, um die geplanten Maßnahmen umzusetzen – wie genau Ihr Betrieb die Fördermittel verwendet hat, müssen Sie im Anschluss nachweisen.

Wie kann ich die Förderung für digitale Veranstaltungen nutzen?

Wenn Sie sich als Unternehmen – wie es zum Beispiel bei Handwerksbetrieben oft der Fall ist – noch nie mit dem Thema Digitalisierung befasst haben, sind Sie mit der Ideenfindung für Ihr Fördervorhaben vielleicht überfordert. 

Doch das muss nicht sein, denn es gibt so viele verschiedene Wege, wie Sie die “Digital Jetzt” Förderung für Ihren Betrieb nutzen können. Denn Digitalisierung bedeutet nicht unbedingt künstliche Intelligenz, Virtual Reality oder Big Data. 

Ein Bereich, in den es sich zu investieren lohnt, sind effiziente Lösungen für virtuelle Events, die in der Businesswelt immer wichtiger werden – ganz unabhängig von Ihrer Branche. Denn mit digitalen Event Plattformen wie der IMS Event- und Video Plattform können Sie alle erdenklichen Events digitalisieren und somit ortsunabhängig abhalten. Hier nur einige Beispiele für die Anwendung einer digitalen Event Plattform:

– Hauptversammlungen
– Betriebsversammlungen
– Meetings mit Kunden und Partnern
– Mitglieder- und Jahreshauptversammlung
– Wahlen/Abstimmungen
– Tagungen, Kongresse, Messen und Ausstellungen
– Firmenveranstaltungen
– Videoportale

Wie Sie sehen, sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt. Zudem eignet sich das IMS Videokonferenz Tool „IMS RealTime“ zur digitalen Ergänzung des Kerngeschäfts für diverse Branchen. Folgende Anwendungsfälle digitalisieren Sie mit “IMS RealTime” einfach und unkompliziert: 

– Seminare und Webinare
– Schulungen
– Expertenrunden
– Interviews
– Team-Meetings
– Lerngruppen
– digitale Schul-/Universitätsräume
– Patientenräume und digitale Praxis

So einfach bewerben Sie sich für die Förderung

Für die “Digital Jetzt” Investitionsförderung können Sie sich noch das ganze Jahr 2023 anmelden. So funktioniert’s:

1. Registrieren Sie sich im Förderportal des Bundes
2. Füllen Sie das Online Antragsformular gewissenhaft aus
3. Machen Sie detaillierte Angaben zu Ihrem Fördervorhaben und Ihrem Digitalisierungsplan
4. Reichen Sie den Förderantrag ein

Nun müssen Sie nur noch ein klein wenig Geduld haben, während Ihr Antrag geprüft wird. Die Bewilligung und Zuweisung des Förderbudgets geschieht jeweils am Ersten des Monats.

Fazit: Mit “Digital Jetzt” fördern Sie nicht nur den Fortschritt in Ihrem Unternehmen, sondern sparen auch bares Geld

Mit “Digital Jetzt” hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eine Investitionsförderung ins Leben gerufen, die kleinen und mittelständischen Unternehmen eine wichtige finanzielle Unterstützung bei der Digitalisierung bietet. 

Selbst wenn Ihr Betrieb keine weitreichenden Digitalisierungsmaßnahmen plant, sollten Sie die Förderung auf keinen Fall außer Acht lassen. Denn dank der Förderung können Sie auch einfache und dennoch effektive Projekte umsetzen, wie zum Beispiel die Implementierung einer digitalen Event Plattform. 

So schlagen Sie mehrere Fliegen mit einer Klappe: Sie sparen Geld, steigern Ihre Außenwirkung und sorgen so für wirtschaftlichen Erfolg. Kurz gesagt: Die Förderung “Digital Jetzt” ist eine absolute Win-Win-Situation für Ihr Unternehmen. 

Über die InterMedia Solutions GmbH

InterMedia Solutions betreibt eine klimaneutrale Event-, Streaming- & Videokonferenzplattform

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

InterMedia Solutions GmbH
Ahornstraße 7
82041 Oberhaching
Telefon: +49 (89) 244151-51
http://www.intermedia-solutions.de

Ansprechpartner:
Artur Braun
Sales & Marketing
Telefon: 089-244 151 52
E-Mail: ab@intermedia-solutions.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel