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Rauchwarnmelder in Wohnungen: Neufassung der DIN 14676-1 verspricht mehr Schutz durch Vereinfachung

Rauchwarnmelder gehören in Wohnhäusern und Wohnungen inzwischen zum Alltagesbild. Die kleinen, meist runden Kästchen an den Decken der Wohnräume sind inzwischen so selbstverständlich, dass sie kaum mehr wahrgenommen werden und nur durch seltene Fehlauslösungen, etwa durch Rauch beim Braten, der aus der Küche in Wohnräume zieht oder durch den meist jährlich fälligen Prüfungstermin ins Gedächtnis gerufen werden. Dennoch erfüllen die unauffälligen Beobachter ihre Aufgabe vorbildlich: Studien gehen davon aus, dass jährlich 68 Menschenleben durch Rauchmelder gerettet werden. Da Rauchgasvergiftungen zu den Haupttodesursachen im Zusammenhang mit Wohnungsbränden zählen, kann der Rauchmelder tatsächlich effektiv schützen, indem er frühzeitig alarmiert.

Weiterhin Nachholbedarf bei der Umsetzung der Rauchmelderpflicht

Trotz der verbreiteten Erkenntnis, dass Rauchmelder Leben retten können, mahnen Feuerwehrexperten weiterhin zu mehr Verantwortungsbewusstsein in der Umsetzung der Rauchmelderpflicht. Während laut einer aktuellen Studie[1] etwa 92 % aller Mietwohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet sind, liegt die Quote beim selbstgenutzten Wohneigentum nur bei etwa 77 %.

Die Neufassung der für „Planung, Montage, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsänlicher Nutzung“ relevanten DIN 14676-1 soll alle verbundenen Prozesse und damit einhergehende Anforderungen noch einmal verständlicher darstellen und sinnvoll ergänzen, um so auch die Bereitschaft zur Umsetzung zu erhöhen.

Mehr Transparenz, bessere Verständlichkeit, konkrete Vorschriften

Die neue DIN 14676-1:2025-05, veröffentlicht im Mai 2025, dokumentiert, wie schon die Vorgängerversionen, die Mindestanforderungen an Planung, Montage, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern nach DIN EN 14604 im genannten Wohnumfeld.

Die bereits im Juli 2024 als Entwurf erschienene Neufassung der Norm ersetzt ihre Vorgängerin aus dem September 2023. Ihr gegenüber hat der Arbeitsausschuss NA 031-02-05 AA „Rauchwarnmelder“ im DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) einige Änderungen und Anpassungen vorgenommen. Um die Regelungen klarer und leichter verständlich zu gestalten und so den Verantwortlichen in Planung und Umsetzung die Arbeit zu erleichtern, wurden Formulierungen überarbeitet und Illustrationen hinzugefügt. Regelungen wie zum Beispiel Vorschriften zur Positionierung von Rauchwarnmeldern, insbesondere in Fluren mit Unterzügen oder Unterteilungen, wurden präzisiert. Darüber hinaus werden in der Neufassung der Norm nun auch Wohnküchen und Küchen mit offenem Zugang berücksichtigt, etwa durch die Vorgabe von Mindestabständen, zur Vermeidung von Täuschungsalarmen. Änderungen ergeben sich auch im Bereich der regelmäßigen Überprüfung der Funktionsfähigkeit im Rahmen einer jährlichen Inspektion. Außerdem sieht die neue Norm nun auch die Durchführung einer Ferninspektion vor

UDS Beratung berücksichtigt Normanpassungen zeitnah

Als langjährig erfahrener Partner für Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung bietet UDS Beratung ein umfassendes Programm an Schulungen, Seminaren und Kursen zu allen relevanten Themenbereichen für Planer, Errichter und Verantwortliche Personen in Brandschutz und Sicherheit.

In der Online-Schulung „GMA: Brandschutz & Sicherheitstechnik, Grundlagen-Schulung“ aus dem aktuellen herstellerneutralen Schulungsangebot der UDS Beratung GmbH, vermitteln qualifizierte Referenten Praxis-Know-how auch zu den jeweils relevanten Normen. Teilaspekt der genannten Schulungen sind in diesem Fall auch die Anforderungen an Rauchwarnmelder im Wohnungsumfeld.

[1] https://innofact-marktforschung.de/…

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