Für Flüge innerhalb von Kontrollzonen ist grundsätzlich eine Flugverkehrskontrollfreigabe der zuständigen Flugsicherungsorganisation erforderlich. Die bisherigen Verfahren waren für kommerzielle UAS-Einsätze häufig aufwendig, langwierig und nur eingeschränkt planbar. Auf Grundlage der Vorgaben des BMV führt die Deutsche Flugsicherung neue Verfahren ein: In festgelegten Entfernungsbereichen zum Flughafenreferenzpunkt gilt die Flugverkehrskontrollfreigabe unter Einhaltung definierter Höhenbegrenzungen und weiterer Voraussetzungen als erteilt. Lediglich für Flüge näher am Flughafen, in den An- und Abflugbereichen oder oberhalb der festgelegten Höhen bleibt eine individuelle Freigabe erforderlich. Damit werden zahlreiche professionelle Drohneneinsätze künftig ohne vorherige Einzelfallabstimmung möglich. Zugleich sinkt der administrative Aufwand für Betreiber und Flugsicherungsorganisationen erheblich.
„Die am 6. August 2026 wirksam werdenden Verfahren der Deutschen Flugsicherung (DFS) erfüllen die Forderung des europäischen Industrieverbandes weitgehend“, stellt Dr. Gerald Wissel, Vorstandsvorsitzender des UAV DACH, fest. „Sie schaffen erstmals einen systematischen und unmittelbar nutzbaren Zugang für professionelle UAS-Betreiber zu großen Teilen der deutschen Kontrollzonen.“
Die bisherige Genehmigungspraxis führte insbesondere bei Vermessungs-, Transport- und Wartungsflügen sowie bei Anwendungen im Werkschutz und in der Land- und Forstwirtschaft zu Verzögerungen, hohen Kosten und mangelnder Planungssicherheit. UAV DACH hat diese Einschränkungen über rund zwei Jahre kontinuierlich gegenüber dem Bundesministerium für Verkehr und den beteiligten Stellen adressiert und konkrete Vorschläge für eine sichere, verhältnismäßige und wirtschaftlich tragfähige Lösung eingebracht.
Grundlage für die Forderungen des UAV DACH sind die interne Gremienarbeit und die enge Abstimmung mit allen Mitgliedern. „Wir stellen fest: das Ziel ist noch nicht erreicht. Der nächste konsequente Schritt muss der effiziente Betrieb von UAS in Kontrollzonen oberhalb von 100 Metern sein“, erklärt Michael Wieland, Head of Advisory Committee, der für die Leitung der internen Gremien verantwortlich ist.
UAV DACH fordert eine sichere und vollständige Integration unbemannter Luftfahrzeuge in den gesamten Luftraum. Voraussetzung dafür ist, dass bemannte und unbemannte Luftfahrzeuge einander zuverlässig elektronisch erkennen können. Der Verband setzt sich deshalb für interoperable Systeme zur elektronischen Identifikation und Positionsübermittlung aller Luftraumnutzer ein. Mit ADS-L steht eine Technologie zur Verfügung, die speziell auf die gegenseitige elektronische Sichtbarkeit bemannter und unbemannter Luftfahrzeuge im unteren Luftraum ausgerichtet ist. Eine flächendeckende Einführung könnte die Grundlage dafür schaffen, die Sicherheit aller Luftverkehrsteilnehmer zu erhöhen und weitere Höhenbereiche für automatisierte UAS-Flüge zu öffnen.
Die neuen Verfahren werden über die Informationsplattform der Bundesregierung DIPUL und im Luftfahrthandbuch AIP veröffentlicht. Damit wird der Zugang unbemannter Luftfahrzeuge zu Kontrollzonen transparent, verbindlich und für sämtliche nationalen und internationalen Luftraumnutzer nachvollziehbar dokumentiert. Die unbemannte Luftfahrt wird damit zu einem sichtbaren Bestandteil der regulären deutschen Luftraumstruktur.
Der UAV DACH ist der älteste und größte europäische Industrieverband für unbemannte Luftfahrt mit mehr als 250 Mitgliedern aus über 10 Ländern.
Seit seiner Gründung im Jahr 2010 engagiert sich der Verband mit Sitz in Berlin mit seiner Expertise und intensiver Mitarbeit in zahlreichen nationalen, europäischen und internationalen Gremien und Organisationen.
Der UAV DACH vertritt die Interessen kommerzieller Drohnenanwendungen in Europa und verfolgt folgende Ziele:
– Förderung einer wachsenden und wettbewerbsfähigen nationalen und europäischen UAS-Industrie
– Reale Anwendungsfälle durch klare und praxisnahe Regeln ermöglichen
– Öffentliche Akzeptanz durch Sichtbarkeit, Transparenz und Sicherheit stärken
– Missbräuchliche oder illegale Drohnenaktivitäten bekämpfen und sanktionieren
UAV DACH – European Association for Unmanned Aviation
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