Risikobasierte Inspektionen von Druckbehältern und Rohrleitungen bieten die Möglichkeit, durch ein gezieltes und vorausschauendes Vorgehen die Verfügbarkeit zu verbessern, die Risiken einzugrenzen und die Betriebs- und Inspektionskosten zu senken. Dafür ist eine integrale Prüfaussage bezüglich Prüfzeitpunkt bzw. Prüfintervall, Prüfumfang, Prüfmethode und Prüfschwerpunkten nötig. Voraussetzung für den erfolgreichen Einsatz von RBI-Prüfkonzepten sind Kenntnisse zu den relevanten Schädigungsmechanismen und die Festlegung von zielgerichteten Maßnahmen zum Monitoring der Betriebsweise bzw. zur Verifikation des tatsächlichen Anlagenzustandes auf Basis von betrieblichen Prüf- und Kontrollmaßnahmen.
„Schon bisher können RBI-Ansätze unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Flexibilisierung von Prüfbestandteilen im Rahmen der wiederkehrenden Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung beitragen und im besten Fall sogar zu einer Verlängerung von Anlagenlaufzeiten führen“, sagt Peter Czapek, Experte für die Chemie- und Prozessindustrie und Technischer Leiter der ZÜS Druck der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. Ein Beispiel dafür ist die Prüfung von Anlagenteilen im laufenden Betrieb mit Hilfe von zerstörungsfreien Prüfverfahren unter Anwendung eines Prüfkonzepts.
Die überarbeitete TRBS 1201-2 sieht nun die Möglichkeit vor, die Besichtigung bei der inneren Prüfung und die statische Druckprobe bei der Festigkeitsprüfung im Rahmen von RBI-Prüfkonzepten weiter zu flexibilisieren. „Damit wird es rechtskonform möglich sein, Ersatzmaßnahmen im laufenden Betrieb ohne starre Bindung an die gesetzlich vorgegebenen Prüffristen zur Bewertung drucktragender Wandungen anzuwenden“, erklärt Czapek. „Durch zustandsorientierte, gezielte Prüfmaßnahmen werden sicherheitstechnisch gleichwertige Erkenntnisse über den Anlagenzustand erreicht.“ Darüber hinaus wird auch weiterhin eine Prüffristenverlängerung nach § 19 BetrSichV mit behördlicher Genehmigung möglich sein. Dabei kann durch Anwendung von RBI-Ansätzen der Aufwand für die Begründung der gleichwertigen Sicherheit gegenüber der Aufsichtsbehörde deutlich geringer ausfallen.
Neben der Möglichkeit für Prüfungen im laufenden Betrieb sieht Czapek den wichtigsten Vorteil von RBI-Prüfkonzepten darin, dass Anlagenbetreiber zusätzliche Erkenntnisse über den Anlagenzustand erhalten und dieses Wissen zur weiteren Erhöhung der Anlagensicherheit, zur Reduzierung von unvorhergesehenen Schäden oder Anlagenausfällen bzw. zur gezielten Instandsetzung und damit zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit ihrer Anlagen nutzen können. Allerdings ist die erfolgreiche Anwendung von RBI-Ansätzen nach Aussage des TÜV SÜD-Experten an einige Voraussetzungen gebunden: vertiefte Prozess- und werkstofftechnische Kenntnisse, umfassendes Wissen über die Anlagen- bzw. Druckgerätehistorie sowie fundierte Kenntnisse der RBI-Regelwerke. Für die erfolgreiche Umsetzung braucht es ein interdisziplinäres Team aus Fachleuten der Werkstoff-, Inspektions- und Verfahrenstechnik sowie der funktionalen Sicherheit, ergänzt durch RBI-Experten und erfahrene Betriebsfachleute.
Nach Aussage von Czapek sieht die neue TRBS 1201-2 eine umfassende Beteiligung der Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) im Hinblick auf die Entwicklung und Anwendung von risikobasierten Ansätzen und Ersatzmaßnahmen im Rahmen eines Prüfkonzeptes vor. „Eine abschließende Bewertung der gleichwertigen Sicherheit im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung kann nur durch den ZÜS-Sachverständigen erfolgen“, betont der TÜV SÜD-Experte. „Er muss rechtzeitig in den Prozess eingebunden werden, die Eignung der geplanten Vorgehensweise bestätigen und den gesamten Prozess begleiten. Dabei können unsere ZÜS-Sachverständigen bei Bedarf durch unsere RBI-Experten unterstützt werden.“
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