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Aufzug als Haftungsrisiko, was Betreiber bis 2028 regeln müssen

Betreiber haften für den sicheren Betrieb ihres Aufzugs, unabhängig vom Alter der Anlage. Bis 2028 kommen zwei konkrete Fristen zusammen, eine technische und eine rechtliche, die viele Betreiber noch nicht auf dem Schirm haben. Die KONE GmbH erklärt, was das in der Praxis bedeutet.

Die wichtigsten Fakten im Überblick
 

  • Betreiberpflicht: Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verlangt eine Gefährdungsbeurteilung vor Inbetriebnahme, unabhängig vom Baujahr der Anlage.
  • Mangel 712: Ein in Prüfberichten häufiger, oft unterschätzter Befund mit erheblicher rechtlicher Relevanz im Schadensfall.
  • 2G-Abschaltung: Bis Sommer 2028 fallen 2G-Mobilfunknetze weg, viele Notrufanlagen in Bestandsaufzügen sind betroffen.

In Deutschland schreibt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vor, dass eine Anlage erst dann in Betrieb genommen werden darf, wenn eine Gefährdungsbeurteilung vorliegt und die notwendigen Schutzmaßnahmen festgelegt sind. „Sie dürfen Ihren Aufzug erst dann betreiben, wenn Sie eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und die notwendigen Schutzmaßnahmen festgelegt haben", erläutert Thomas Lipphardt, Manager Technische Regelwerke bei KONE. In Österreich und der Schweiz ergibt sich die Anforderung stärker aus Normen wie EN 81-80; das Ergebnis ist dasselbe. Betreiber müssen nachweisen, dass ihre Anlagen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.

Mangel 712. Kleiner Eintrag, große Wirkung

Ein Befund taucht in Prüfberichten häufig auf, wird aber selten ernst genommen: Mangel 712 zeigt an, dass eine Anlage nicht vollständig dem Stand der Technik entspricht. Obwohl oft als geringfügig eingestuft, hat er erhebliche rechtliche Relevanz. Im Schadensfall gilt er als dokumentierter Nachweis, dass der Betreiber das Risiko kannte. Wer hier nicht reagiert, trägt das volle Haftungsrisiko.

Konkreter Handlungsbedarf bis 2028

Ein Thema betrifft nahezu alle Bestandsanlagen. Die Abschaltung der 2G-Mobilfunknetze bis Sommer 2028 gefährdet den Betrieb von Notrufanlagen in älteren Aufzügen. Ohne Anpassung fallen Notruffunktionen aus. Das ist kein theoretisches Risiko, sondern ein terminierter Handlungsauftrag.

Sicherheitsanalyse und Gefährdungsbeurteilung

Die Praxis zeigt, dass die häufigsten Defizite im Bestand organisatorischer Natur sind. Dazu gehören fehlende Zuständigkeiten, unvollständige Notfallinformationen, keine dokumentierten Sichtkontrollen. Hinzu kommen technische Mängel bei Schachtbeleuchtung, Türschutzsystemen oder Fahrkorbschutzmechanismen. Eine Sicherheitsanalyse zum Stand der Technik (SST) ermittelt den Ist-Zustand, die Gefährdungsbeurteilung (GBU) bewertet die Risiken und definiert Maßnahmen. Erst die Kombination beider Instrumente schafft die Grundlage für rechtssicheren Betrieb.

„Der Stand der Technik entwickelt sich ständig weiter. Deshalb reicht es nicht, eine Anlage einmal zu beurteilen", betont Lipphardt. Experten empfehlen eine mindestens jährliche Überprüfung.

Häufige Fragen zur Aufzugssicherheit

Wer haftet für die Sicherheit eines Aufzugs?

Der Betreiber der Anlage haftet für den sicheren Betrieb, unabhängig vom Hersteller und vom Alter des Aufzugs. Diese Pflicht ergibt sich aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Was bedeutet Mangel 712 bei einer Aufzugsprüfung?

Mangel 712 dokumentiert, dass eine Anlage nicht vollständig dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Der Eintrag wird oft als geringfügig eingestuft, gilt im Schadensfall aber als Nachweis, dass der Betreiber das Risiko kannte.

Welche Folgen hat die Abschaltung der 2G-Netze für Aufzüge?

Notrufanlagen in älteren Aufzügen, die über 2G kommunizieren, fallen ohne Anpassung bis Sommer 2028 aus. Betreiber sollten die Notrufanbindung ihrer Bestandsanlagen rechtzeitig prüfen lassen.

Wie oft muss ein Aufzug auf den Stand der Technik überprüft werden?

Experten empfehlen eine mindestens jährliche Überprüfung, da sich der Stand der Technik kontinuierlich weiterentwickelt. Eine einmalige Beurteilung reicht nicht aus. 

Über die KONE GmbH

Bei KONE wollen wir die Zukunft der Städte gestalten. Als globaler Marktführer in der Aufzugs- und Rolltreppenindustrie bewegen wir täglich zwei Milliarden Menschen und machen ihre Wege sicher, komfortabel und zuverlässig, mit intelligentem und nachhaltigem People Flow®. 2025 erzielte KONE einen Jahresumsatz von 11,2 Milliarden Euro und beschäftigte zum Jahresende über 60.000 Mitarbeiter in nahezu 70 Ländern. Die KONE-Stammaktien der Klasse B sind an der Nasdaq Helsinki Ltd. in Finnland notiert.

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