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Klingelkameras im Fokus der Datenschutzaufsicht: Eingaben zu Videoüberwachung stiegen in Baden-Württemberg 2025 um 80 Prozent auf 800 Fälle

Kameras am Hauseingang beschäftigen die Datenschutzaufsicht wie nie zuvor. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg zählte 2025 laut seinem am 26. März 2026 vorgestellten Tätigkeitsbericht 800 neue Beschwerden und Hinweise zu Videoüberwachungskameras. Im Jahr 2024 waren es 442, ein Anstieg um rund 80 Prozent. Ein Großteil davon richtet sich laut Bericht gegen Kameras in der Nachbarschaft; die Beschwerdeführer tragen regelmäßig vor, dass Nachbarn fremde Grundstücke oder die Straße aufnehmen. Klingelkameras mit Bewegungserkennung gehören dazu, wenn sie den Gehweg erfassen; für ihre Betreiber gilt im Oktober 2026 dieselbe Rechtslage wie für jede andere Kamera. Was beim Betrieb zu beachten ist, erklärt das Fachportal der Provimedia GmbH in einem Beitrag über den Betrieb einer Video-Türklingel mit Rücksicht auf Datenschutz und Nachbarn.

Der Landesbeauftragte Tobias Keber verzeichnete 2025 insgesamt 7.673 Beschwerden, nach 4.034 im Vorjahr, und erließ 101 Bußgeldbescheide über rund 308.850 Euro.

Warum eine Klingelkamera mit Blick auf den Gehweg nicht unter die Haushaltsausnahme fällt

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt seit dem 25. Mai 2018 auch für Privatpersonen, sobald deren Kamera den öffentlichen Raum erfasst. Nach Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe c DSGVO gilt sie zwar nicht für die Verarbeitung „durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten“. Der Europäische Gerichtshof hat diese Haushaltsausnahme schon zur Vorgängerrichtlinie eng ausgelegt. Im Urteil vom 11. Dezember 2014 in der Rechtssache C-212/13 ging es um eine Kamera am Einfamilienhaus, die zum Schutz von Eigentum, Gesundheit und Leben aufzeichnete und dabei auch den öffentlichen Raum überwachte. Ein solcher Betrieb ist nach dem Urteil keine ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeit.

Die Datenschutzkonferenz der Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder übernimmt diese Linie in ihrer Orientierungshilfe „Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen“ mit Stand vom 17. Juli 2020. Für den Betreiber einer solchen Kamera bedeutet das seit Geltung der Verordnung im Mai 2018: Er braucht eine Rechtsgrundlage, in der Regel die Abwägung berechtigter Interessen nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO. In Wohngebieten fällt sie nach Einschätzung der Aufsichtsbehörden regelmäßig zugunsten der gefilmten Nachbarn und Passanten aus.

Welche Einstellungen die Aufsichtsbehörden bei Tür- und Klingelkameras hinnehmen

Die Orientierungshilfe widmet Tür- und Klingelkameras einen eigenen Abschnitt: Erfassen sie den öffentlichen Raum, können sie nach Darstellung der Datenschutzkonferenz nur mit bestimmten technischen Einstellungen eingesetzt werden. Als vertretbar beschreibt sie ein System mit vier Merkmalen zugleich. Die Übertragung startet erst nach Betätigung der Klingel, eine dauerhafte Speicherung ist ausgeschlossen, das Bild zeigt nicht mehr als ein Blick durch den Türspion, und die Übertragung endet nach Sekunden von selbst. Eine dauerhafte und anlasslose Bildübertragung öffentlicher Räume muss der Betreiber nach der Orientierungshilfe vom Juli 2020 technisch ausschließen.

Anders liegt der Fall bei einem Gerät, das in Wohnbereichen zugleich als Überwachungskamera arbeitet, also per Bewegung, von Hand oder per Smartphone aktiviert werden kann und dabei den öffentlichen Raum erfasst. Ein solches System erfüllt die Anforderungen nach derselben Orientierungshilfe in der Regel nicht. Wie sich Bildausschnitt und Bewegungszone einstellen lassen, beschreibt das Fachportal der Provimedia GmbH in einer Anleitung zum Einstellen der Bewegungserkennung gegen Fehlalarme.

Wie die Beschwerden über Nachbarschaftskameras 2025 zugenommen haben

Die Videoüberwachung war laut Tätigkeitsbericht 2025 eines der dynamischsten Themen der Aufsicht; der Zuwachs von 442 auf 800 Beschwerden und Hinweise betraf den öffentlichen wie den nicht-öffentlichen Bereich.

„Die 800 Eingaben aus einem einzigen Bundesland sind nur die Fälle, in denen jemand den Weg zur Behörde gegangen ist. Bei Klingelkameras zählen Bildausschnitt, Auslöser, Speicherung: Wer den Gehweg dauerhaft oder bei Bewegung filmt, hat in der Regel ein Datenschutzproblem, wer beim Klingeln kurz und ohne Aufzeichnung hinsieht, in der Regel nicht. Die Einstellung dauert fünf Minuten und nimmt den häufigsten Beschwerdegrund aus dem Bild“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.

Worauf Käufer vor der Montage im Herbst 2026 achten sollten

Vier Prüffragen ergeben sich daraus für den Kauf einer Klingelkamera:

  • Erfassungsbereich: Zeigt das Bild nur den eigenen Eingang, oder reichen Gehweg, Straße oder Nachbargrundstück hinein?
  • Auslösung: Startet die Übertragung erst beim Klingeln, oder läuft sie bei jeder Bewegung an und puffert das Gerät schon vorher Bilder?
  • Speicherung: Lässt sich die dauerhafte Aufzeichnung abschalten, oder landet jede Aufnahme ungefragt in einer Cloud?
  • Abschaltung: Endet die Übertragung nach Sekunden von selbst, oder bleibt das Bild offen?

Den nächsten Tätigkeitsbericht mit den Zahlen für 2026 wird der Landesbeauftragte voraussichtlich im Frühjahr 2027 vorlegen; für 2026 hat er einen Schwerpunkt Videoüberwachung angekündigt. Für Haushalte, die im Herbst 2026 eine Klingelkamera montieren, heißt das praktisch: den Bildausschnitt vor der Inbetriebnahme im Testbild prüfen. Filmt das Gerät nicht nur beim Klingeln, gehören Gehweg und Nachbargrundstück durch Ausrichtung oder Maskierung aus dem Bild. Eine enge Bewegungszone senkt Fehlauslösungen, ersetzt das aber nicht.

Die vorstehenden Angaben geben eine allgemeine Information nach dem am 21. September 2026 abgerufenen Wortlaut von Artikel 2 und Artikel 6 DSGVO sowie der Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz wieder und sind keine Rechtsberatung. Was im Einzelfall zulässig ist, klärt die Aufsichtsbehörde oder eine rechtliche Beratung.

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