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Datenschutzanpassungs-Gesetz geht in die richtige Richtung

Mit der Verabschiedung des neuen Datenschutzgesetzes am Freitag im Bundesrat und der damit verbundenen Anpassung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in deutsches Recht sind die Weichen für ein weiterhin gutes Datenschutzniveau in Deutschland gestellt. Bis zum Start der DS-GVO am 25. Mai 2018 erhalten Unternehmen und Datenschutzbeauftragte einen vertretbaren Rahmen und Planungssicherheit, um sich auf die Vorgaben der DS-GVO rechtssicher vorzubereiten, sagte der Vorstand des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V., Thomas Spaeing, in Berlin. Vor allem der Erhalt des Zwei-Säulen-Modells aus Datenschutzbeauftragten und Aufsichtsbehörden mache Datenschutz rechtssicher und garantiere in Unternehmen und Behörden ein hohes Datenschutz-Knowhow.

Allerdings lasse das Gesetz weiterhin Fragen offen, betonte Spaeing. So seien bereits jetzt Klagen gegen das Datenschutzanpassungs- und –umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG EU) zur Klarstellung von einzelnen Fragen angekündigt. Es werde sich dann zeigen, ob die getroffenen Regelungen einer gerichtlichen Überprüfung standhalten.

Zudem müsse die neue Bundesregierung nach der Bundestagswahl zügig weitere Vorgaben der DS-GVO in deutsches Recht umsetzen. „Das DSAnpUG EU birgt noch viele rechtliche Baustellen. Diese müssen ausdifferenziert und in Ergänzungsgesetzen klar gestellt werden“, stellte Spaeing dar. Wichtig sei, dass diese Klarstellungen vor dem 25. Mai 2018 erfolgen.

Deutschland ist das erste EU-Land, das die DS-GVO in einem eigenen nationalen Gesetz verabschiedet. „Deshalb ist es wichtig, dass das Gesetz auch vor Gerichten Bestand hat“, sagte Spaeing. „Denn von dem deutschen Gesetz gehen wichtige Impulse für den Datenschutz in ganz Europa aus.“

 

 

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