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BvD: Lockerung der Benennungspflicht gefährdet Digitalisierung im Mittelstand

Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. warnt vor einer  Aufweichung der Benennungspflicht von Datenschutzbeauftragten für Unternehmen. „Auch wenn kleine und mittelständische Betriebe keinen Datenschutzbeauftragten mehr benennen brauchen, müssen sie die Auflagen der Datenschutz-Grundverordnung erfüllen“, sagte BvD-Vorstandsvorsitzender Thomas Spaeing am Dienstag zur Eröffnung der BvD-Verbandstage in Berlin. 

Spaeing reagierte damit auf Bestrebungen aus der Politik, die bisherige Benennungspflicht zu lockern. Bislang müssen Unternehmen laut Bundesdatenschutzgesetz einen Datenschutzbeauftragten benennen, wenn mehr als zehn Personen regelmäßig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind. Derzeit kursieren Vorschläge, diese Grenze auf 50 Personen anzuheben, die überwiegend mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind. 

„Damit würden Datenschutzbeauftragte nur noch für große Unternehmen in Betracht kommen. Kleine Betriebe und der Mittelstand blieben mit den Anforderungen der DSGVO alleine zurück. Aber Unwissenheit schützt nicht vor Bußgeldern“, warnte Spaeing.

„Wir wollen die Digitalisierung, und wir wollen den Mittelstand im Digitalisierungsprozess unterstützen“, sagte Spaeing. Aber gerade der Mittelstand, den die Bundesregierung stets als Rückgrat der deutschen Wirtschaft bezeichne, solle jetzt bei der Digitalisierung allein gelassen werden. „Dabei sichern die Datenschutzbeauftragten nicht nur eine rechtskonforme Datenverarbeitung in den Betrieben, sondern sind auch Mittler zwischen Firmen und Aufsichtsbehörden.“

Ein Abbau von Bürokratie beim Datenschutz sei nötig, sagte Spaeing. Aber dies betreffe vor allem die Dokumentations- und Meldepflichten. „Das Datenschutz-Knowhow zu kappen, ist der falsche Weg und hätte für KMU fatale Folgen.“

Zudem wären Tausende von Jobs in der Datenschutz-Branche gefährdet. „Derzeit sind in Deutschland geschätzt rund 80.000 Personen als Datenschutzbeauftragte gemeldet. Diese Arbeitsplätze darf die Politik nicht mit einem Federstreich abbauen“, sagte Spaeing. „Bei einer Aufweichung wären damit mehr Stellen gefährdet als in der Kohleindustrie.“

Auf den BvD-Verbandstagen am 5. und 6. Juni in Berlin diskutieren rund 250 Datenschutzbeauftragte mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Aufsichtsbehörden über aktuelle Entwicklungen beim Datenschutz. Motto der Tagung ist „Künstliche Intelligenz und die DSGVO – (k)ein Konflikt?“. 

Zur Eröffnung sprach die SPD-Digitalexpertin im Bundestag, Saskia Esken. Am Donnerstag hält der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheiit, Ulrich Kelber, die Keynote. 

In weiteren Vorträgen referieren Fachleute aus Praxis und den Aufsichtsbehörden unter anderem über Datenschutz by Design, Beschäftigtendatenschutz und automatisierte Einzelentscheidungen durch KI-Anwendungen. 

Über den Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V.

Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. fördert die beruflichen Interessen der Datenschutzbeauftragten in Behörden und Betrieben und setzt sich aktiv für die weitere Entwicklung und Akzeptanz des Berufes "Datenschutzbeauftragter" ein – als einziger Berufsverband für Datenschutzbeauftragte in Deutschland.

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