Presseartikel mit Niveau – Einfach gut!

Ja zu E-Health – aber nur im Zusammenspiel mit menschlicher Kompetenz

Am 26. September 2019 veranstaltete die Gotthardt Healthgroup AG bereits zum zehnten Mal die TEN.-Convention, bei der Entscheider der Gesundheitsbranche erstmals in neuer Location, im Alten Hallenbad Heidelberg, aufeinandertrafen, um sich über die aktuellen Entwicklungen der Digitalisierung des Gesundheitswesens auszutauschen. Als Sprecher waren Prof. Dr. med. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER, und Dr. Thomas Huebner, Gründer und Geschäfts-führer von Preventicus, vor Ort, um über die Themen „Digitalisierung im Gesundheitswesen – Fluch oder Segen?“ und „Pro & Contra von Digitalem Versorgungsgesetz am Beispiel Preventicus“ zu referieren.

Die Digitalisierung ist heutzutage eine Selbstverständlichkeit, die für Jung und Alt einen festen Bestandteil des Alltags darstellt und kaum noch wegzudenken ist. „Ich kann mich nicht mehr erinnern, was ich vor vierzig Jahren gemacht habe, als ich ein Hotel buchen wollte.“ Mit diesem Satz eröffnet Prof. Dr. med. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER, seinen eHealth-Vortrag am Donnerstagabend auf der TEN.-Convention. Heutzutage ginge das „ruckzuck“ über digitale Portale wie booking.com oder Google. Auch Online-Händler wie Amazon oder der Streamingdienst Spotify seien Zeichen dafür, wie stark die Digitalisierung unseren Alltag bestimme. Deshalb stehe es nicht zur Debatte, „ob wir Digitalisierung im Gesundheitswesen wollen oder nicht, denn sie wird kommen“, so Prof. Straub. Die einzige Frage, die man sich stellen müsse, sei, wie mit ‚E-Health‘ umgegangen werde. Besonders kritisch würden digitale Anwendungen, die den menschlichen Kontakt reduzieren könnten, gesehen. „Es ist fragwürdig, ob Patienten der Diagnose eines Algorithmus vertrauen würden, ohne einen Arzt konsultieren zu wollen“, überlegt Prof. Straub. Deshalb sei es wichtig, Ärzte nicht durch digitale Anwendungen ersetzen zu wollen, sondern menschliche Kompetenz mit technischen Möglichkeiten so zu verbinden, dass sie den größten Nutzen für die Patienten bringe. Dazu wolle auch die BARMER beitragen, indem sie unter anderem Apps lizensiere und bereits heute ein digitales Ökosystem biete.

Dass das Zusammenspiel von Mensch und Technologie von hoher Bedeutung ist, zeigt sich  auch  an  der  App  Preventicus.  „Wenn  neue  digitale  Technologien  keinen Schulterschluss  zur  ärztlichen  Versorgung  hätten  und  nicht  in  bestehende Behandlungspfade  integriert wären, können sie nicht den vollen Mehrwert für die Gesundheitsversorgung  bringen“,  bestätigt  Dr.  Thomas  Huebner,  Gründer  und Geschäftsführer von Preventicus. Deshalb sei es der Anspruch der Preventicus GmbH, effektive  Lösungen  für  die  Prävention  und  das  Management  von  Herz- und Kreislauferkrankungen zu schaffen und diese in medizinische Versorgungsprogramme unter Einbeziehung von Krankenversicherungen, Telecare-Zentren und Kardiologen zu integrieren. „Bei  drei  von  vier  Betroffenen  reicht  ein  Langzeit-EKG  nicht  aus,  um sporadisches Vorhofflimmern zu erkennen. Allerdings ist dieses unerkannt und untherapiert eine der Hauptursachen für Schlaganfälle“, so Dr. Huebner. Die als digitales Medizinprodukt der Klasse IIa  zertifizierte App ‚Preventicus Heartbeats‘ solle  daher  die  Versorgungsprogramme  zur  Schlaganfallprävention unterstützen, indem sie per Smartphone-Kamera oder Wearable den Puls analysiere, unentdeckte  Herzrhythmusstörungen  identifiziere und  somit  dem  Arzt  helfe, Schlaganfallrisken  frühzeitig  zu  erkennen. Dabei  realisiere  das  Preventicus Versorgungsmanagement den vollständigen Prozess vom Screening in Risikogruppen bis zur Diagnostik und Therapieempfehlung durch Kardiologen.

Auch durfte in neuer Kulisse die übliche TEN.-TED.-Befragung nicht fehlen. Hier wurde heiß diskutiert, ob und inwieweit es die Aufgabe der Krankenkassen sei, die digitale Versorgung der Patienten zu gestalten. Die Rolle der Krankenkassen wurde betont, aber auch dass der Einsatz von medizinischen Apps von Ärzten verordnet und begleitet werden sollte. Konsens war ebenfalls, dass es einen offenen Markt für Gesundheits- und Medizin-Apps geben muss mit klaren Regeln für Sicherheit und Wirksamkeitsbeurteilung. Ob durch das Digitale Versorgungsgesetz nun Tempo in den Markt komme, beantworteten nur 10 % der Befragten mit einem klaren nein. Der Rest war geteilter Meinung. 40% waren sich sicher, dass der Markt für E-Health-Startups ab jetzt attraktiver wird, während 50% sich nicht sicher waren, ob Ärzte zukünftig tatsächlich Apps verschreiben werden. Ein passendes Abschlusswort fand Prof Straub: „Egal ob Fluch oder Segen – wenn wir uns engagieren und mit Digitalisierung befassen, dann kann sie großen Nutzen für die Patienten bringen.“

Die Gotthardt Healthgroup AG bietet mit der TEN.-Convention Entscheidern der Gesundheits- und Pharmabranche eine Plattform, um aktuelle Entwicklungen zu diskutieren und Projekte zu initiieren. Die nächste Veranstaltung findet am 13. Februar 2020 wieder im Alten Hallenbad Heidelberg statt. Weitere Informationen finden sich unter www.twitter.com/TEN_Event und auf http://www.ten-event.de/.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Gotthardt Healthgroup AG
Hauptstraße 90
69117 Heidelberg
Telefon: +49 (6221) 673000-0
Telefax: +49 (6221) 673870-6
http://gotthardt.com/

Ansprechpartner:
Jana Schreier
Telefon: +49 (6221) 673000-0
Fax: +49 (6221) 673870-6
E-Mail: jana.schreier@gotthardt.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel