Presseartikel mit Niveau – Einfach gut!

Neu: Digitales Hinweisgebersystem

Die SAVISCON GmbH hat ihr digitales Hinweisgebersystem veröffentlicht. Hintergrund: Unternehmen ab 250 Mitarbeitern und Kommunen ab 10.000 Einwohnern müssen bis Ende des Jahres ein Hinweisgebersystem mit interner Meldestelle einrichten. Das sieht der Referentenentwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) vor. Im Jahr 2023 folgen dann die Unternehmen ab 50 Mitarbeitern.

Anforderungen aus dem HinSchG
Mit ihrer Software, dem GRC-COCKPIT, bietet die SAVISCON GmbH eine digitale Hinweisgebersystem-Lösung, die alle Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz erfüllt:

– Es muss eine interne Meldestelle eingerichtet werden
(§ 12 Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle, §5 Anreiz zur Nutzung der internen Meldestelle, §16 Meldekanäle auch für Außenstehende)
– Betreuung durch unabhängige und qualifizierte Personen
(§ 15 Unabhängige Tätigkeit)
– Dokumentation der eingehenden Meldungen
(§11 Dokumentation)
– Schutz der Vertraulichkeit und Anonymität sowie Beachtung des Datenschutzes
(§8 Vertraulichkeitsgebot, §16 Meldekanäle, Abs (2) Zugriff auf Meldungen)
– Eingangsbestätigung innerhalb von sieben Tagen
(§17 Verfahren bei internen Meldungen)
– Mitteilung der ergriffenen (Folge-)Maßnahmen innerhalb von drei Monaten
(§17 Verfahren bei internen Meldungen, §18 Folgemaßnahmen der internen Meldestelle)

Anonyme Kommunikation: digital & DSGVO-konform
Mit dem SAVISCON GRC-COCKPIT ist es dem Hinweisbearbeiter möglich, mit dem Hinweisgeber uneingeschränkt und anonym zu kommunizieren – vom Hinweiseingang bis zur abschließenden Meldung an die hinweisgebende Person. Mit der gesicherten Chat-Funktion kann der Hinweisbearbeiter auch nach Erhalt des Hinweises jederzeit mit dem Hinweisgeber in Kontakt treten und Rückfragen stellen. So können weitere Informationen oder Beweis-Dokumente eingeholt werden. Alles ohne die Angabe von personenbezogenen Daten.

Integration in vorhandene Management-Systeme
„Mit unserer Software halten Unternehmen das zusammen, was zusammengehört und integrieren ihr Hinweisgebersystem nahtlos in ihre bestehenden Management-Systeme“, erklärt Ingo Simon, Geschäftsführer der SAVISCON GmbH. Mit dem SAVISCON GRC-COCKPIT können ebenfalls das Governance-, Risk-, Compliance-, Informationssicherheits- und Datenschutz-Management abgebildet werden. So erreichen Nutzer die durchgängige und integrierte Bearbeitung der Missstandsmeldungen in einem System.

Also: Nutzen Sie die Chance, die das Hinweisgeberschutzgesetz mit sich bringen wird, und integrieren Sie Ihr Hinweisgebersystem direkt in Ihr Risiko- und Compliance-Management.

Webinar: Digitales Hinweisgeberschutzsystem
Am 7. Dezember 2021 veranstaltet die SAVISCON GmbH ein kostenfreies Webinar für alle Interessenten. Von 15:30 bis 16:15 Uhr erklärt Ingo Simon, Geschäftsführer der SAVISCON GmbH, was im Referentenentwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes steht und wie Unternehmen es DSGVO-konform  umsetzen können. Jetzt anmelden: www.saviscon.de/webinare

Über die SAVISCON GmbH

Die SAVISCON GmbH ist ein Dienstleistungsunternehmen mit Sitz in Hamburg. Das Dienstleistungsportfolio umfasst verschiedene Software-Lösungen und Consulting-Angebote in den Bereichen GRC-Management, Customer Communication Management und Enterprise Content Management. Mit dem GRC-COCKPIT deckt die SAVISCON GmbH Informationssicherheits-, Datenschutz-, Compliance- und Risiko-Management in einer modernen und anwenderfreundliche Softwarelösung ab. Korrespondierend zur GRC-COCKPIT Anwendung bietet die SAVISCON GmbH auch Beratungsdienstleistungen, Schulungen und Workshops rund um die Themen GRC-Management, IT-Sicherheit und Datenschutz an.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

SAVISCON GmbH
Heegbarg 16
22391 Hamburg
Telefon: +49 (40) 809081446
Telefax: +49 (40) 809081447
http://www.saviscon.de

Ansprechpartner:
Uwe Straßberger
Director Sales & Marketing
Telefon: +49 (40) 809081-446
Fax: +49 (40) 809081-447
E-Mail: uwe.strassberger@saviscon.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel