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Forschungsgroßgeräte an Hochschulen: 291 Investitionsvorhaben mit 242,7 Millionen Euro im Jahr 2025, teuerstes Mikroskop mit 3,8 Millionen Euro

Ein Mikroskop für die Hochschulforschung kostet so viel wie ein Reihenhaus. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat im Jahr 2025 im Programm Forschungsgroßgeräte 291 Investitionsvorhaben mit einem Volumen von 242,7 Millionen Euro bewilligt; die Zahlen stehen im Jahresbericht 2025. Zu den teuersten Bewilligungen zählt ein Kryo-Elektronenmikroskop mit 200 Kilovolt Beschleunigungsspannung für 3,8 Millionen Euro. Wer verstehen will, wovon die Leistung eines Mikroskops überhaupt abhängt, findet die Grundlagen in einer Darstellung dazu, worin sich Objektive an einem Mikroskop unterscheiden.

Das Programm läuft nach Artikel 91b des Grundgesetzes und finanziert Geräteinvestitionen an Hochschulen gemeinsam mit den Ländern. Die Bewilligungen werden vom Ausschuss für Wissenschaftliche Geräte und Informationstechnik nach technischen und fachlichen Kriterien bewertet.

Was ein Forschungsmikroskop von einem Schulgerät trennt

Der Unterschied liegt nicht im Vergrößerungsfaktor, sondern in der Physik dahinter. Ein Kryo-Elektronenmikroskop bildet Proben ab, die zuvor in dünnem Eis schockgefroren wurden, und arbeitet mit einem Elektronenstrahl statt mit sichtbarem Licht. Die Beschleunigungsspannung von 200 Kilovolt bestimmt dabei, wie tief der Strahl in die Probe eindringt.

Auch am unteren Ende der Skala zieht das Programm eine klare Linie. Nach Angaben der Deutschen Forschungsgemeinschaft beginnt die Antragsberechtigung für Universitäten bei einer Investitionssumme von 200.000 Euro, für Hochschulen für angewandte Wissenschaften bei 100.000 Euro. Alles darunter finanzieren die Einrichtungen selbst. Wie sich der Blick durch das Okular heute festhalten lässt, beschreibt eine Darstellung dazu, wie ein digitales Mikroskop mit Kamera aufnimmt.

Wie sich Bund und Länder die Kosten für ein Gerät teilen

Die Hälfte kommt aus Bundesmitteln, die andere Hälfte vom Sitzland. Laut dem Jahresbericht 2025 entfielen von den 242,7 Millionen Euro rund 121,4 Millionen Euro auf Bewilligungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft; die übrige Hälfte trug das jeweilige Bundesland. Für landesfinanzierte Großgeräte sprach die Organisation im selben Jahr Empfehlungen über 204,7 Millionen Euro aus, die 149 Vorhaben betrafen.

„Bemerkenswert an dieser Rechnung ist der Teil, der nicht darin steht. Bewilligt wird die Anschaffung, nicht der Betrieb – wer ein solches Gerät bekommt, hat die Folgekosten noch vor sich“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.

Über alle gerätebezogenen Verfahren hinweg entschied oder empfahl der zuständige Ausschuss im Jahr 2025 über 440 Anträge mit einer Bewilligungssumme von 447,4 Millionen Euro. Damit ist die Organisation nach eigener Darstellung ein maßgeblicher Akteur der Infrastrukturförderung an Hochschulen.

Welche Geräte im Jahr 2025 die höchsten Summen banden

Die Spitze der Liste besetzen Rechner, nicht Optik. Zu den teuersten bewilligten Geräten zählt dem Jahresbericht zufolge je ein Hochleistungsrechner für 7,5 Millionen Euro an der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen und an der Universität Paderborn. Hinzu kommt ein Rechnerverbund mit Grafikprozessoren für 3,4 Millionen Euro.

Dazwischen steht die Optik: Das Kryo-Elektronenmikroskop für 3,8 Millionen Euro ging an die Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover. Oberhalb von 7,5 Millionen Euro greift ein besonderes Verfahren, in dem sich die Deutsche Forschungsgemeinschaft und der Wissenschaftsrat abstimmen.

Was sich seit Mai 2026 zusätzlich beantragen lässt

Eine Änderung betrifft genau die Lücke zwischen Kauf und Betrieb. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hat am 12. Mai 2026 mitgeteilt, dass Wartungs- und Servicekosten, die im Rahmen der Beschaffung eines Geräts anfallen, künftig mitbeantragt und aus der Förderung finanziert werden können. Grundlage ist ein erweiterter Investitionsbegriff, den die Organisation gemeinsam mit dem Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt vereinbart hat. Die laufenden Betriebs- und Wartungskosten bleiben Aufgabe der Hochschulen.

Sechs Angaben umreißen die Größenordnung des Programms:

  • Bewilligte Investitionsvorhaben im Jahr 2025: 291
  • Gesamtvolumen einschließlich Landesmitteln: 242,7 Millionen Euro
  • Anteil aus Mitteln der Deutschen Forschungsgemeinschaft: rund 121,4 Millionen Euro
  • Antragsschwelle an Universitäten: 200.000 Euro
  • Antragsschwelle an Hochschulen für angewandte Wissenschaften: 100.000 Euro
  • Schwelle für das Verfahren mit dem Wissenschaftsrat: 7,5 Millionen Euro

Für Hochschulen verschiebt sich damit die Kalkulation eines Geräts, das über Jahre laufen soll. Ein Mikroskop, dessen erste Servicejahre mitfinanziert sind, steht seltener still.

Der nächste überprüfbare Schritt liegt bei den Hochschulen selbst: Anträge im Programm sind laufend möglich, die nächste Jahresstatistik erscheint im Jahresbericht für 2026. Ob der erweiterte Investitionsbegriff die Zahl der Anträge verändert, wird sich im Herbst 2026 noch nicht ablesen lassen.

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