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Wie aus Wissen Sicherheit wird: Nachbericht zu den 15. Essener Gefahrstofftagen

Von Arbeitsschutz über Cybersicherheit bis hin zu Brand- und Explosionsschutz reicht das Themenspektrum der Essener Gefahrstofftage. Das bundesweit bestens etablierte Informations- und Diskussionsforum bringt Jahr für Jahr Fach- und Führungskräfte, Unternehmens- und Behördenvertreter, Aufsichtspersonen, Betriebsleiter, aber auch Betriebsräte im Essener Stammhaus von Deutschlands ältestem technischen Weiterbildungsinstitut zusammen, um über neueste Trends und Entwicklungen zu sprechen, Erfahrungen aus der Praxis auszutauschen und mit hochkarätigen Fachleuten zu diskutieren.

Die mittlerweile 15. Fachtagung konnte vom 13. bis 14. April 2026 wieder auf ganzer Linie überzeugen, wie die Rückmeldungen der Teilnehmenden zeigten. Unter der souveränen Leitung von Prof. Dr. Herbert Bender, Gefahrstoff Consulting Compliance, Böhl-Iggelheim, vermittelte das Vortragsprogramm gefragtes aktuelles Wissen rund um das Gefahrstoffwesen, erläuterte rechtliche Grundlagen und lieferte wertvolle Hilfestellungen für die Umsetzung im betrieblichen Gefahrstoffmanagement gemäß dem bekannten HDT-Motto „Aus der Praxis und für die Praxis“.

Schwerpunkte der Vorträge der 15. Essener Gefahrstofftage

Der folgende Nachbericht fasst die wichtigsten Schwerpunkte der Vorträge der 15. Essener Gefahrstofftage zusammen, während sich das Team der Verantwortlichen beim HDT bereits intensiv der Vorbereitung der nächsten Ausgabe der Tagung widmet. Diese ist angekündigt für den 01. bis 02. Juni 2027.

Die Cybersicherheit stellt für alle Betriebe und Institutionen eine zunehmende Herausforderung zur Vermeidung von Angriffen dar. Herr Christoph Thust (Evonik SE) stellte anschaulich die derzeit diskutierten gesetzlichen Regulierungen sowie industrielle Initiativen vor. An konkreten Beispielen zeigte er die bereits in vielen technischen Regeln enthaltenen Sicherheitsmaßnahmen.

Die großen Herausforderungen bei allen Arbeiten an Gebäuden, die vor 1993 errichtet wurden, beschrieb Herr Norbert Kluger von der Bau BG sehr detailreich. Aufgrund seiner vielfältigen Eigenschaften wurde Asbest in vielen Baumaterialien verwendet. In ca. 25 % aller vor 1995 errichteten Gebäude wurde Asbest in Putzen, Spachtelmassen oder Klebern verwendet. Die Schutzmaßnahmen der Gefahrstoffverordnung in Bezug auf Erkundung, Festlegung und Umsetzung der Maßnahmen wurden kritisch beleuchtet und hinterfragt.

Herr Dr. Stefan Engel (BASF SE) stellte die Herausforderungen des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS) in der neuen Berufungsperiode von 2026 bis 2029 vor. Neben Asbest stehen Regelungen zu Bioziden, Biozid-Produkten sowie dem Grenzwertkonzept im Fokus. Insbesondere durch Überführung europäischer Regelungen in deutsches Recht müssen neue Probleme gelöst werden.

In Umsetzung der Vorschriften der Gefahrstoffverordnung zur Anwendung spezieller Biozid-Produkte wurden die TRGS 540 und TRGS 541 verabschiedet. Frau Dr. Evelyn Roßkamp (VCI) stellte einleitend die für die Praxis ganz entscheidende Änderungen der aktuellen Fassung der Gefahrstoffverordnung vor. Die Maßnahmen bei der Anwendung der unter die Sachkundepflicht fallenden Biozid-Produkte wurden ebenso thematisiert wie die Herausforderungen zum Erlangen der Sachkunde.

Viele Metalle nehmen für neue Technologien eine Schlüsselstellung ein. Herr Dr. Martin Wieske(Wirtschaftsvereinigung Metalle) verdeutlichte die Bedeutung der oft als kritisch bezeichneten Metalle für Zukunftstechnologien. Da viele der kritischen Metalle als krebserzeugend eingestuft sind, müssen die Vorschriften von TRGS 516 sowie die Risikobeurteilungswerte nach TRGS 910 beachtet werden.

Die REACH-Verordnung feiert 2026 ihr 20-jähriges Jubiläum. Grund genug zu fragen, ob eine Überarbeitung notwendig und sinnvoll ist. Frau Dr. Mirjam Merz (BDI) stellte sich der Herausforderung, Chancen und Risiken einer REACH-Revision gegenüberzustellen. Abschließend wurden die aktuellen Änderungen der Anhänge erläutert und den Stand des Beschränkungsverfahrens von PFAS beschrieben.

Herr Dr. Markus Wilhelm (BASF SE) beschrieb die Aufgaben und Herausforderungen des Ausschusses für Betriebssicherheit (ABS) in der neuen Berufungsperiode von 2026 bis 2029. Mit der erwarteten Auftrennung der heutigen Betriebssicherheitsverordnung in die Arbeitsmittel-Benutzungsverordnung und in die Verordnung über überwachungsbedürftige Anlage kommen neue Aufgaben auf den Ausschuss zu. Wie bereits in der Vergangenheit müssen die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung, die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung und die Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern für die Praxis in technischen Regeln verständlich aufbereitet werden.

Wie muss ich mich auf einen Behördenbesuch vorbereiten und wann ist ein Betrieb in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben? Diese Fragen stellte Herr Prof. Dr. Torsten Wolf (BR Düsseldorf) in den Mittelpunkt seines Vortrages „Compliance – Bausteine des Nachweises und Erfahrungen aus der Praxis“.

Die Anforderungen an ein Sicherheitsdatenblatt, welches den Anforderungen der Verwender entspricht, stellte Herr Prof. Herbert Bender (GCC) anschaulich vor. Aufgrund von häufig festgestellten Mängeln an vielen Sicherheitsdatenblättern wurden die wesentlichen Inhalte für die betriebliche Praxis deutlich herausgestellt.

Eng mit dem Gefahrstoffrecht verknüpft sind die Transportvorschriften für Gefahrgüter. Herr Jörg Holzhäuser(Ministerium RLP Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft) erläuterte detailliert die umfangreichen Änderungen im ADR (Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) unter dem Motto: „Es ist für alle etwas dabei.“

Grundlage sowohl der CLP-Verordnung als auch der Einstufung von Gefahrgütern stellt das UN GHS dar. Herr Dr. Helmut Fleig, (Helmut Fleig Consulting), Mitglied in der UN GHS-Arbeitsgruppe, gab einen Überblick über den Stand der Beratungen in den zuständigen Arbeitsgruppen. Für alle Anwender interessante Fragen waren: Welche Änderungen wurden bereits verabschiedet, was wird gerade beraten, was könnte künftig kommen?

Im Rahmen der Entbürokratisierungsinitiative wurden häufig nicht vorgeschriebene gesetzliche Regelungen beispielhaft aufgeführt. In seinem Vortrag arbeitete Herr Prof. Herbert Bender (GCC) heraus: Was muss ich beachten, (Gesetz, Verordnung), was sollte ich beachten (technische Regeln mit Vermutungswirkung) und was kann ich beachten (Normen, Stand der Technik)?

Die bei Freisetzungen von Gefahrstoffen notwendigen medizinischen Informationen in der Rettungskette verdeutlichte anschaulich Herr Lars Oliver Laschinsky. Beispielhaft wurden die notwendigen Maßnahmen bei einer Flusssäure-Kontamination erläutert.

Zum Abschluss der Tagung beschrieb Frau Stefanie Beste von der Kanzlei für Produkt- und Umweltrecht in ihrem Vortrag den aktuellen Stand und Entwicklungen von persistenten organischen Schadstoffen im Rahmen der EU-POP-Verordnung.

Weitere Informationen finden sich auf der HDT-Website:

Essener Gefahrstofftage:
https://www.hdt.de/essener-gefahrstofftage-h050054161

HDT-Gesamtprogramm Gefahrstoffe:
https://www.hdt.de/seminare-workshops/gefahrstoffe/

HDT-Spezialseiten zum Themenbereich Gefahrstoffe:
https://gefahrstoffe.eu

Über Haus der Technik e. V.

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Unter der Marke hdt+ bündelt das HDT seit einiger Zeit sein digitales Weiterbildungsangebot. Hochwertige Online-Seminare sowie Hybridformate, bei denen Sie sich online live zu einem Seminar oder einer Tagung dazuschalten können, liefern exklusiv sofort anwendbares Praxiswissen aus erster Hand – direkt bis an den Arbeitsplatz. Der digitale Campus hdt+ bietet gegenüber gegenüber klassischen Seminaren und sonstigen konventionellen Weiterbildungsmaßnahmen viele messbare Vorteile. Der Wegfall von Reise- und Übernachtungskosten ist nur einer davon.

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