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Experten-Interview mit Michael Engelcke: Videoüberwachung zwischen Sicherheitsinteresse und Datenschutz

Videoüberwachung ist ein heiß diskutiertes und zum Teil emotional aufgeladenes Thema. Das Interview mit dem Juristen und Datenschutzexperten Michael Engelcke von AirITSystems macht deutlich: Es geht nicht nur darum, ob eine Kamera technisch sinnvoll ist. Sondern auch, ob sie überhaupt erforderlich, verhältnismäßig und sauber begründet werden kann. Wer Videoüberwachung einsetzt, braucht mehr als das Gefühl, etwas für die Sicherheit getan zu haben.

Datenschutz als Leitplanke statt als Hindernis
Im Gespräch macht Michael Engelcke zunächst mit einem zum Teil weit verbreiteten Missverständnis Schluss: Datenschutz sei nicht dazu da, Innovationen oder Sicherheitsmaßnahmen zu verhindern. Vielmehr gehe es darum, Unternehmen einen klaren rechtlichen Rahmen zu geben, innerhalb dessen sie verantwortungsvoll handeln können. Wer Datenschutz lediglich als Sammlung von Verboten versteht, greife zu kurz. Entscheidend sei vielmehr, regulatorische Anforderungen so in die Praxis zu übersetzen, dass Sicherheit, betriebliche Abläufe und rechtliche Vorgaben miteinander vereinbar bleiben. Gerade bei Themen wie der Videoüberwachung zeigt sich, dass nicht pauschale Verbote oder uneingeschränkte Freiheiten zum Ziel führen, sondern eine fundierte Bewertung des jeweiligen Einzelfalls.

Wann Videoüberwachung zum Datenschutzthema wird
Viele Unternehmen verbinden Datenschutz zunächst mit klassischen personenbezogenen Daten wie Namen oder Adressen. Genau hier sieht Michael Engelcke einen der häufigsten Denkfehler: „Die meisten Leute haben gespeichert: Datenschutz, personenbezogene Daten, Name, Vorname, Nachname, vielleicht noch Anschrift oder sowas. Aber das Bild gehört halt eben auch dazu, weil das eigene Bildnis natürlich auch ein personenbezogenes Datum ist.“ Genau deshalb unterliegt auch Videoüberwachung den Vorgaben der DSGVO. Sobald Personen von einer Kamera erfasst werden, handelt es sich um die Verarbeitung personenbezogener Daten. Unternehmen müssen Betroffene daher transparent informieren und bereits vor dem Betreten eines überwachten Bereichs deutlich darauf hinweisen, dass eine Videoüberwachung stattfindet. Datenschutz beginnt in diesem Fall also nicht erst bei der Speicherung der Aufnahmen, sondern bereits in dem Moment, in dem eine Person von der Kamera erfasst werden kann.

Klassische Irrtümer rund um die Videoüberwachung
In der Praxis begegnen Unternehmen immer wieder denselben Missverständnissen. Eines davon ist die Annahme, ein kleines Hinweisschild oder ein Piktogramm neben der Kamera genüge bereits den gesetzlichen Anforderungen. Tatsächlich müssen betroffene Personen schon vor dem Betreten des überwachten Bereichs erkennen können, dass eine Videoüberwachung stattfindet, wer dafür verantwortlich ist und an wen sie sich bei Fragen wenden können. Ebenso hält sich hartnäckig der Irrglaube, dass Livebilder datenschutzrechtlich unproblematisch seien. Doch auch ohne Aufzeichnung werden personenbezogene Daten verarbeitet, sobald Personen von einer Kamera erfasst und die Bilder übertragen werden. Darüber hinaus wird häufig unterschätzt, dass Videoüberwachung stets verhältnismäßig sein muss. Werden beispielsweise größere Bereiche oder viele Beschäftigte dauerhaft erfasst, kann sogar eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich werden. „Man kann sehr, sehr viel tun….. man muss aber begründen, warum man es getan oder eben nicht getan hat“, fasst Michael Engelcke zusammen. Genau diese nachvollziehbare Begründung ist im Zweifel auch gegenüber Aufsichtsbehörden entscheidend.

Laut Engelcke sollte man sich zudem keine Illusionen über die Effektivität von Videokameras machen: „Eine Videokamera verhindert keinen Einbruch, aber sie hilft bei der Aufklärung.“ In den wenigsten Fällen reicht eine Kamera also aus, um für mehr Sicherheit zu sorgen. Sie ist nicht als alleiniges Sicherheitskonzept, sondern als Ergänzung zu diesem zu verstehen. Deshalb sollte Videoüberwachung nie als einzelne Maßnahme, sondern immer als Teil eines Sicherheitskonzepts gedacht werden. Dieses sollte eine klare Risikoanalyse, passende Schutzmaßnahmen, eine saubere Einordnung und einen Zweck umfassen, der über „Wir wollten halt etwas machen“ hinausgeht.

Was Unternehmen vor der Installation klären sollten
Zum Abschluss gibt Michael Engelke Unternehmen ein paar zentrale Empfehlungen mit auf den Weg. An erster Stelle steht die sorgfältige Planung: Bereits vor der Installation sollte feststehen, welche Bereiche überwacht werden sollen, ob die Maßnahme tatsächlich erforderlich ist und wie Betroffene rechtzeitig und transparent informiert werden können. Ebenso wichtig ist die Einbindung aller relevanten Stellen im Unternehmen. Sind Mitarbeitende von der Videoüberwachung betroffen, sollte, je nach Unternehmensstruktur, auch der Betriebsrat frühzeitig eingebunden und eine entsprechende Betriebsvereinbarung geprüft werden.

Darüber hinaus empfiehlt Engelcke, die organisatorischen Anforderungen nicht zu unterschätzen. Werden Aufnahmen gespeichert, müssen Löschfristen definiert und dokumentiert werden. Auch die Informationspflicht endet nicht bei einem einfachen Kamerasymbol. „Wer überwacht hier? Warum wird überwacht? An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen habe?“, fasst Engelcke die wesentlichen Angaben zusammen, die Betroffene nachvollziehen können müssen.

Videoüberwachung kann ein wirksamer Baustein eines Sicherheitskonzepts sein, vorausgesetzt, sie wird nicht nur technisch, sondern auch organisatorisch und datenschutzrechtlich sauber geplant. Denn Sicherheit entsteht nicht allein durch Kameras, sondern durch ein Gesamtkonzept, das Schutzinteressen und die Rechte der Betroffenen gleichermaßen berücksichtigt.

Das vollständige Interview mit Michael Engelcke kann hier gefunden werden: https://www.youtube.com/watch?v=mec_oqakbpQ

Über die AirITSystems GmbH

Wir sind ein Gemeinschaftsunternehmen der Flughäfen Hannover und Frankfurt. Unsere Herkunft ist der Flughafen. Damit sind Sicherheit, tragfähige Sicherheitsarchitekturen und das Zusammenspiel zahlreicher Komponenten in einem komplexen System unser tägliches Geschäft: eine Vielzahl von Transaktionen, kritische Verfügbarkeit und als klare Anforderung höchste Sicherheit. Diese einzigartige Flughafenerfahrung übertragen wir und unsere zertifizierten Spezialisten mit derselben Sorgfalt auch auf alle anderen Branchen.

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