Presseartikel mit Niveau – Einfach gut!

BvD warnt vor „Rolle rückwärts“ beim Datenschutz

Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. sieht die Bundesrepublik beim Datenschutz gut aufgestellt. Viele Länder seien überzeugt, dass Deutschland beim Datenschutz „alles richtig gemacht“ hätte, sagte BvD-Vorstandsvorsitzender Thomas Spaeing am Mittwoch zur Eröffnung der zweitägigen BvD-Herbstkonferenz in Stuttgart. Die Bundesregierung dürfe sich deshalb „nicht wegducken“ und den Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte zu Lasten der Verbraucher in einer „Rolle rückwärts“ abschwächen. 

Hintergrund sind Bestrebungen in Bundeswirtschafts- und Bundesinnenministerium, unter anderem die Bestellpflicht für Datenschutzbeauftragte in Unternehmen zu lockern. „Ohne den Datenschutzbeauftragten wüsste der Mittelstand nicht, was er beim Datenschutz überhaupt tun müsse“, sagte Spaeing. „Kein Unternehmen ist in der Lage, ohne Fach-Knowhow zum Beispiel die geforderte Datenfolgeabschätzung abzugeben.“ Es seien die Datenschutzbeauftragten die maßgeblich dafür sorgten, dass der Datenschutz in den Unternehmen funktioniere.

Spaeing räumte ein, dass es zum Start der DS-GVO am 25. Mai 2018 eine Informationslücke gab, die jetzt von Unwissenheit und Panikmache besetzt werde. So kämen teils absurde Fragen auf, etwa, ob an Hausklingeln noch Namensschilder erlaubt seien.

Gerade in Deutschland gebe es eine große Skepsis gegenüber der Digitalisierung. Deshalb brauche es einen Regulierungsrahmen. Der Datenschutz sei ein Teil davon. Werde dieser aufgeweicht, verspiele Deutschland das Vertrauen der Bürger in die digitale Entwicklung.

Anstatt den Datenschutz zurückzuschrauben müsse Europa und Deutschland seinen eigenen Weg gehen. „Es bringt nichts, den Amerikanern oder Asiaten beim fehlenden Datenschutz hinterherzurennen“, sagte Spaeing. Vielmehr biete Datenschutz die Chance, europäische Werte und Qualität zu transportieren und das Markenzeichen „Made in Europe“ auch für Unternehmen der Digitalbranche zu etablieren.

Die Herbstkonferenz in Stuttgart ist eine Gemeinschaftsveranstaltung vom Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, dem Präsidenten des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht und dem BvD. Bis Donnerstag beraten über 250 Datenschutz-Experten unter dem Motto „Wirtschaft trifft Aufsicht“ über die ersten 150 Tage der DS-GVO in der Praxis. Am Freitag findet erstmals ein „Behördentag“ statt, der über Datenschutz in Verwaltung und Ämtern diskutiert.

Unter https://www.bvdnet.de/wp-content/uploads/2018/09/18_BvD_Position_128-Tage-DS-GVO.pdf stellt der BvD Handlungsempfehlungen zur Anpassung der DS-GVO an aktuelle Tendenzen der Digitalisierung vor.  

Über den Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V.

Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. mit rund 1.600 Mitgliedern fördert und vertritt die Interessen der Datenschutzbeauftragten in Betrieben und Behörden. Der Verband bietet seinen Mitgliedern kompetente Unterstützung bei der täglichen Berufsausübung inkl. umfangreicher Weiterbildungsprogramme.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V.
Budapester Strasse 31
10787 Berlin
Telefon: +49 (30) 26367760
Telefax: +49 (30) 26367763
http://www.bvdnet.de

Ansprechpartner:
Claudia Seilert
Telefon: +49 (30) 26367760
Fax: +49 (30) 26367763
E-Mail: bvd-gs@bvdnet.de
Thomas Spaeing
Telefon: +49 (30) 26367760
E-Mail: bvd-gs@bvdnet.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.